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Beziehungstaten – die alltägliche Bedrohung

Beziehungstaten – die alltägliche Bedrohung

„Beziehungstaten“ – die alltägliche Bedrohung

Eine Auswertung von Fällen aus den Medien im 1. Halbjahr 2022.

Als Fortsetzung seit Juli 2016 werden in dieser Ausgabe Fälle aus dem 1. Halbjahr 2022 analysiert.

Diese Auswertung ist zugleich die letzte und wird nicht fortgeführt. Das hat zwei Gründe: Zum einen hat sich die Quelle (Polizeiberichte aus den Bundesländern auf der Startseite t-online.de) so geändert, dass die Konsistenz der Daten nicht weiter gewährleistet werden kann. Zum anderen sind weit über 1000 Fälle analysiert worden und eine signifikante Änderung der Ergebnisse kann ausgeschlossen werden.

Im ersten Halbjahr 2022 sind bei 73 sogenannten „Beziehungstaten“ sind 58 Tote und 152 Verletzte zu beklagen. 61 Taten ereigneten sich im familiären Umfeld, 52 davon gegen die Partnerin oder gegen den Partner (oder Ex-Partner*in). In 70 Fällen wurden Menschen getötet oder verletzt. In mindestens 3 Fällen waren Behörden bereits im Vorfeld involviert. Bei mehr der Hälfte der Fälle wird berichtet, dass diese Beziehungen durch teilweise lang anhaltende Streitigkeiten, Eifersucht, eine Trennung, den bevorstehenden oder bereits erfolgten Auszug eines Partners erheblich belastet waren. Das darf auch für weitere Fälle angenommen werden, selbst wenn in der Recherche keine konkreten Belege gefunden wurden. Die Anzahl erweiterter Suizide liegt mit 12 Fällen leicht über dem Durchschnitt des gesamten Beobachtungszeitraumes.

Eine Vergleichszahl für das 1. Halbjahr 2022 aus dem Spektrum des Terrorismus/Extremismus:
In diesem Zeitraum gab es in Deutschland keinen Anschlag.

Die Gefahr, in Deutschland Opfer einer Beziehungstat zu werden ist auch in diesem Beobachtungszeitraum ungleich größer.

Eine detaillierte Betrachtung der Fälle im gesamten bisherigen Beobachtungszeitraum (01.07.2016 – 30.06.2022) zeigt, dass die insgesamt 1112 Fälle in folgendem Umfeld stattfanden:

891 Familie (davon 693 gegen den Partner*in oder Ex-Partner*in)
115 Nachbarschaft / Mietverhältnis
68 Beruf / Geschäft
38 Schule

Davon wurden 581 Taten von Männern gegen Frauen begangen, 107 Taten von Frauen gegen Männer und 5 Taten fanden innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Beziehung statt.

Folgende Mittel wurden nachweislich zur Tatbegehung eingesetzt (alle Fälle):
in 507 Fällen: Messer / Degen / Axt
in 169 Fällen: Reine körperliche Gewalt
in 105 Fällen: Schusswaffen
in 53 Fällen: Werkzeuge, Hammer/Brechstange, Baseballschläger
in 37 Fällen: Säuren / Benzin / Gas / Wasser / Sprengstoff
in 22 Fällen: Auto als Waffe
in 12 Fällen: Brandstiftung
in 11 Fällen: Medikamente / Gift / Drogen

Schlussfolgerung:
Es zeigt sich, dass die meisten Beziehungstaten im häuslichen Umfeld ereignen. Hier wiederum stehen Taten von Männern gegen Frauen klar im Vordergrund. Als Tatwaffe wird in knapp der Hälfte der Fälle ein Messer oder ähnliches (Degen, Schere, Axt, Schraubendreher) eingesetzt. Schusswaffen nehmen mit knapp 10% einen eher geringen Teil ein.

Beobachtungszeitraum:
1. Halbjahr 2022 (Entscheidend ist das Tat-Datum)

Relevante Fälle:
Es wurden Fälle betrachtet, in denen die handelnden Personen in einer Beziehung zueinanderstanden. (z.B. familiär, partnerschaftlich, geschäftlich)

Fälle von Gewalt gegen Polizei, Rettungs- oder Ordnungskräfte wurden nicht betrachtet, sofern sich die Gewalt nicht gegen die Personen, sondern gegen die Funktion richtete.

Fälle, die ausschließlich durch Bereicherungsabsichten oder von Substanzmissbrauch motiviert waren wurden ebenfalls nicht betrachtet.

Anzahl relevanter Taten im Beobachtungszeitraum: 73

Die Auswertung betrachtet gezeigtes Verhalten im Vorfeld, das Anlass zur Sorge gibt, z. B. substanzielle Drohungen, Aussagen über die Dauer der Belastung in einer Beziehung und die Frage, ob bereits Dritte (Angehörige, Behörden, Gerichte…) informiert waren.

Quellenangaben:
1) Bild von Bild von Niek Verlaan auf Pixabay
2) Polizeiberichte aus den Bundesländern auf der Startseite t-online.de, ausschließlich nationale Fälle
3) Wikipedia – Liste von Terroranschlägen

Eine Auswertung von Fällen aus den Medien im 2. Halbjahr 2021.

Als Fortsetzung seit Juli 2016 werden in dieser Ausgabe Fälle aus dem 2. Halbjahr 2021 analysiert.

Bei 95 sogenannten „Beziehungstaten“ sind 71 Tote und 60 Verletzte zu beklagen. 78 Taten ereigneten sich im familiären Umfeld, 56 davon gegen die Partnerin oder gegen den Partner (oder Ex-Partner*in).

In 93 Fällen wurden Menschen getötet oder verletzt. In mindestens 8 Fällen waren Behörden bereits im Vorfeld involviert. Bei weit mehr der Hälfte der Fälle wird berichtet, dass diese Beziehungen durch teilweise lang anhaltende Streitigkeiten, Eifersucht, eine Trennung, den bevorstehenden oder bereits erfolgten Auszug eines Partners erheblich belastet waren. Das darf auch für weitere Fälle angenommen werden, selbst wenn in der Recherche keine konkreten Belege gefunden wurden.

Eine Vergleichszahl für das 1. Halbjahr 2021 aus dem Spektrum des Terrorismus/Extremismus:

Am 06.11.21 gab es in Deutschland durch einen islamistisch motivierten Täter, der in einem ICE in Bayern 4 Menschen mit einem Messer verletzte.

Dennoch ist die Gefahr, in Deutschland Opfer einer Beziehungstat zu werden ist auch in diesem Beobachtungszeitraum ungleich größer.

Eine detaillierte Betrachtung der Fälle im gesamten bisherigen Beobachtungszeitraum (01.07.2016 – 31.12.2021) zeigt, dass die insgesamt 1039 Fälle in folgendem Umfeld stattfanden:

830 Familie (davon 648 gegen den Partner*in oder Ex-Partner*in)
108 Nachbarschaft / Mietverhältnis
67 Beruf / Geschäft
34 Schule

Davon wurden 535 Taten von Männern gegen Frauen begangen, 103 Taten von Frauen gegen Männer und 4 Taten fanden innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Beziehung statt.

Folgende Mittel wurden nachweislich zur Tatbegehung eingesetzt (alle Fälle):
in 478 Fällen: Messer / Degen / Axt
in 96 Fällen: Schusswaffen
in 47 Fällen: Werkzeuge, Hammer/Brechstange, Baseballschläger
in 160 Fällen: Reine körperliche Gewalt
in 35 Fällen: Säuren / Benzin / Gas / Wasser / Sprengstoff
in 22 Fällen: Auto als Waffe
in 11 Fällen: Medikamente / Gift / Drogen
in 12 Fällen: Brandstiftung

Die Anzahl erweiterter Suizide liegt mit 12 Fällen leicht über dem Durchschnitt des gesamten Beobachtungszeitraumes.

Schlussfolgerung:
Zusätzlich zu den Folgerungen in der letzten Ausgabe zeigt sich, dass die meisten Beziehungstaten im häuslich privaten Umfeld ereignen. Hier wiederum stehen Taten von Männern gegen Frauen klar im Vordergrund. Als Tatwaffe wird in knapp der Hälfte der Fälle ein Messer oder ähnliches (Degen, Schere, Axt, Schraubendreher) eingesetzt. Schusswaffen nehmen mit weniger als 10% einen eher geringen Teil ein. Das ist sicherlich eine wichtige Information bei der Fallanalyse durch Bedrohungsmanagement-Experten.

Wie prognostiziert haben sich diese Zahlen auch in dieser Auswertung weiter verfestigt. Nach bislang 1039 ausgewerteten Fällen ist eine signifikante Veränderung nicht mehr zu erwarten.

Es wäre wünschenswert, dass das Thema Bedrohungsmanagement und die damit verbundenen Möglichkeiten, schwere Gewalttaten zu verhindern mehr in den öffentlichen Focus gerückt wird.

Diese Auswertung wird in den nächsten Ausgaben jeweils für einen Halbjahreszeitraum fortgeführt.

Beobachtungszeitraum:
2. Halbjahr 2021 (Entscheidend ist das Tat-Datum)

Relevante Fälle:
Es wurden Fälle betrachtet, in denen die handelnden Personen in einer Beziehung zueinanderstanden. (z.B. familiär, partnerschaftlich, geschäftlich)

Fälle von Gewalt gegen Polizei, Rettungs- oder Ordnungskräfte wurden nicht betrachtet, sofern sich die Gewalt nicht gegen die Personen, sondern gegen die Funktion richtete.

Fälle, die ausschließlich durch Bereicherungsabsichten oder von Substanzmissbrauch motiviert waren wurden ebenfalls nicht betrachtet.

Anzahl relevanter Taten im Beobachtungszeitraum: 95

Die Auswertung betrachtet gezeigtes Verhalten im Vorfeld, das Anlass zur Sorge gibt, z. B. substanzielle Drohungen, Aussagen über die Dauer der Belastung in einer Beziehung und die Frage, ob bereits Dritte (Angehörige, Behörden, Gerichte…) informiert waren.

Eine Auswertung von Fällen aus den Medien im 1. Halbjahr 2021.

Als Fortsetzung seit Juli 2016 werden in dieser Ausgabe Fälle aus dem 1. Halbjahr 2021 analysiert.

Bei 98 sogenannten „Beziehungstaten“ sind 57 Tote und 75 Verletzte zu beklagen.
79 Taten ereigneten sich im familiären Umfeld, 58 davon gegen die Partnerin oder gegen den Partner (oder Ex-Partner*in).

In 95 Fällen wurden Menschen getötet oder verletzt.
In mindestens 6 Fällen waren Behörden bereits im Vorfeld involviert.
Bei weit mehr der Hälfte der Fälle wird berichtet, dass diese Beziehungen durch teilweise lang anhaltende Streitigkeiten, Eifersucht, eine Trennung, den bevorstehenden oder bereits erfolgten Auszug eines Partners erheblich belastet waren. Das darf auch für weitere Fälle angenommen werden, selbst wenn in der Recherche keine konkreten Belege gefunden wurden.

Eine Vergleichszahl für das 1. Halbjahr 2021 aus dem Spektrum des Terrorismus/Extremismus:

In diesem Zeitraum gab es in Deutschland keinen Anschlag.

Die Gefahr, in Deutschland Opfer einer Beziehungstat zu werden ist auch in diesem Beobachtungszeitraum ungleich größer.

Eine detaillierte Betrachtung der Fälle im gesamten bisherigen Beobachtungszeitraum (01.07.2016 – 30.06.2021) zeigt, dass die insgesamt 944 Fälle in folgendem Umfeld stattfanden:

  • 752 Familie (davon 585 gegen den Partner*in oder Ex-Partner*in)
  • 98 Nachbarschaft / Mietverhältnis
  • 62 Beruf / Geschäft
  • 32 Schule

Davon wurden 489 Taten von Männern gegen Frauen begangen, 99 Taten von Frauen gegen Männer und 4 Taten fanden innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Beziehung statt.

Folgende Mittel wurden nachweislich zur Tatbegehung eingesetzt (alle Fälle):

  • in 443 Fällen: Messer / Degen / Axt
  • in 86 Fällen: Schusswaffen
  • in 46 Fällen: Werkzeuge, Hammer/Brechstange, Baseballschläger
  • in 142 Fällen: Reine körperliche Gewalt
  • in 33 Fällen: Säuren / Benzin / Gas / Wasser / Sprengstoff
  • in 20 Fällen: Auto als Waffe
  • in 10 Fällen: Medikamente / Gift / Drogen
  • in 10 Fällen: Brandstiftung

Schlussfolgerung:
Zusätzlich zu den Folgerungen in der letzten Ausgabe zeigt sich, dass die meisten Beziehungstaten im häuslich privaten Umfeld ereignen. Hier wiederum stehen Taten von Männern gegen Frauen klar im Vordergrund. Als Tatwaffe wird in knapp der Hälfte der Fälle ein Messer oder ähnliches (Degen, Schere, Axt, Schraubendreher) eingesetzt. Schusswaffen nehmen mit weniger als 10% einen eher geringen Teil ein. Das ist sicherlich eine wichtige Information bei der Fallanalyse durch Bedrohungsmanagement-Experten.

Wie prognostiziert haben sich diese Zahlen auch in dieser Auswertung weiter verfestigt. Nach bislang 944 ausgewerteten Fällen ist eine signifikante Veränderung nicht mehr zu erwarten.

Es wäre wünschenswert, dass das Thema Bedrohungsmanagement und die damit verbundenen Möglichkeiten, schwere Gewalttaten zu verhindern mehr in den öffentlichen Focus gerückt wird.

Corona-Krise:
In unterschiedlichen Medien wurde unter anderem als zu erwartend thematisiert:

  • eine Zunahme von häuslicher Gewalt
  • eine Zunahme suizidaler Krisen

In der vergangenen und in dieser Auswertung wurde ein besonderer Augenmerk auf diese Themen gelegt. Da der lockdown im ersten Halbjahr 2021 beendet war, endet auch mit dieser ausgabe die besondere Auswertung von Beziehungstaten während dieser Zeit.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Gesamtzahl der Beziehungstaten im Durchschnitt der vorangegangenen 54 Monate liegt. Das trifft auch für die Taten gegen die Familie zu, ebenso
bei der Gewalt gegen den (Ex-)Partner*in. In der Partnergewalt hat sich die Zahl der Taten von Männern gegen Frauen und Frauen gegen Männer bei 83/17 eingependelt. Eine Verhältnis wie es auch die polizeiliche Kriminalstatistik in den vergangenen Jahren ausweist.

Gewalttaten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sind während Corona insgesamt angestiegen, während Taten im geschäftlichen Umfeld/Arbeitsplatz sind leicht gesunken. In den beiden letztgenannten Bereichen sind die Aussagen aufgrund geringer Fallzahlen nicht zwingend allein der Corona-Krise zuzuschreiben, allerdings wegen vermehrtem home-office gut nachvollziehbar.

Die Anzahl erweiterter Suizide liegt leicht über dem Durchschnitt des gesamten Beobachtungszeitraumes.

Diese Auswertung wird in den nächsten Ausgaben jeweils für einen Halbjahreszeitraum fortgeführt.

Beobachtungszeitraum:
1. Halbjahr 2021 (Entscheidend ist das Tat-Datum)

Relevante Fälle:
Es wurden Fälle betrachtet, in denen die handelnden Personen in einer Beziehung zueinanderstanden. (z.B. familiär, partnerschaftlich, geschäftlich)

Fälle von Gewalt gegen Polizei, Rettungs- oder Ordnungskräfte wurden nicht betrachtet, sofern sich die Gewalt nicht gegen die Personen, sondern gegen die Funktion richtete.

Fälle, die ausschließlich durch Bereicherungsabsichten oder von Substanzmissbrauch motiviert waren wurden ebenfalls nicht betrachtet.

Anzahl relevanter Taten im Beobachtungszeitraum: 98

Die Auswertung betrachtet gezeigtes Verhalten im Vorfeld, das Anlass zur Sorge gibt, z. B. substanzielle Drohungen, Aussagen über die Dauer der Belastung in einer Beziehung und die Frage, ob bereits Dritte (Angehörige, Behörden, Gerichte…) informiert waren.

Eine Auswertung von Fällen aus den Medien im 2. Halbjahr 2020.

Als Fortsetzung seit Juli 2016 werden in dieser Ausgabe Fälle aus dem 2. Halbjahr 2020 analysiert.

Bei 114 sogenannten „Beziehungstaten“ sind 68 Tote und 80 Verletzte zu beklagen. 93 Taten ereigneten sich im familiären Umfeld, 76 davon gegen die Partnerin oder gegen den Partner (oder Ex-Partner*in).

In 110 Fällen wurden Menschen getötet oder verletzt. In mindestens 9 Fällen waren Behörden bereits im Vorfeld involviert. Bei weit mehr der Hälfte der Fälle wird berichtet, dass diese Beziehungen durch teilweise lang anhaltende Streitigkeiten, Eifersucht, eine Trennung, den bevorstehenden oder bereits erfolgten Auszug eines Partners erheblich belastet waren. Das darf auch für weitere Fälle angenommen werden, selbst wenn in der Recherche keine konkreten Belege gefunden wurden.

Eine Vergleichszahl für das 2. Halbjahr 2020 aus dem Spektrum des Terrorismus/Extremismus:

Bei einem islamistischen Messerangriff am 04. Oktober 2020 in Dresden wurde ein Menschen getötet und es wurde ein Mensch verletzt. Auch wenn die noch nicht endgültig geklärten Hintergründe der Unfälle am 18.08.2020 auf der Autobahn in Berlin mit 6 Verletzten hinzugezählt werden ist die Gefahr, in Deutschland Opfer einer Beziehungstat zu werden auch in diesem Beobachtungszeitraum ungleich größer.

Eine detaillierte Betrachtung der Fälle im gesamten bisherigen Beobachtungszeitraum (01.07.2016 – 31.12.2020) zeigt, dass die insgesamt 845 Fälle in folgendem Umfeld stattfanden:

  • 673 Familie (davon 527 gegen den Partner*in oder Ex-Partner*in)
  • 83 Nachbarschaft / Mietverhältnis
  • 58 Beruf / Geschäft
  • 31 Schule

Davon wurden 430 Taten von Männern gegen Frauen begangen, 88 Taten von Frauen gegen Männer und 3 Taten fanden innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Beziehung statt.

Folgende Mittel wurden nachweislich zur Tatbegehung eingesetzt (alle Fälle):

  • in 408 Fällen: Messer / Degen / Axt
  • in 77 Fällen: Schusswaffen
  • in 43 Fällen: Werkzeuge, Hammer/Brechstange, Baseballschläger
  • in 123 Fällen: Reine körperliche Gewalt
  • in 33 Fällen: Säuren / Benzin / Gas / Wasser / Sprengstoff
  • in 15 Fällen: Auto als Waffe
  • in 10 Fällen: Medikamente / Gift / Drogen
  • in 9 Fällen: Brandstiftung

Schlussfolgerung:
Zusätzlich zu den Folgerungen in der letzten Ausgabe zeigt sich, dass die meisten Beziehungstaten im häuslich privaten Umfeld ereignen. Hier wiederum stehen Taten von Männern gegen Frauen klar im Vordergrund. Als Tatwaffe wird in etwa der Hälfte der Fälle ein Messer oder ähnliches (Degen, Schere, Axt, Schraubendreher) eingesetzt. Schusswaffen nehmen mit weniger als 10% einen eher geringen Teil ein. Das ist sicherlich eine wichtige Information bei der Fallanalyse durch Bedrohungsmanagement-Experten.

Wie prognostiziert haben sich diese Zahlen auch in dieser Auswertung weiter verfestigt. Nach bislang 845 ausgewerteten Fällen ist eine signifikante Veränderung nicht mehr zu erwarten.

Es wäre wünschenswert, dass das Thema Bedrohungsmanagement und die damit verbundenen Möglichkeiten, schwere Gewalttaten zu verhindern mehr in den öffentlichen Focus gerückt wird.

Corona-Krise:
Im 2. Halbjahr 2019 war die Corona-Krise noch nicht von Belang. In unterschiedlichen Medien wurde unter anderem als zu erwartend thematisiert:

  • eine Zunahme von häuslicher Gewalt
  • eine Zunahme suizidaler Krisen

In der vergangenen und in dieser Auswertung wurde ein besonderer Augenmerk auf diese Themen gelegt.

Die Gesamtzahl der Beziehungstaten liegt leicht über dem Durchschnitt des vorangegangenen 48 Monate. Das trifft auch für die Taten gegen die Familie zu. Bei der Gewalt gegen den (Ex-)Partner*in ist eine Zunahme von 15% zu beobachten. In der Partnergewalt hat sich die Zahl der Taten von Frauen gegen Männer auf erhöhtem Niveau stabilisiert.

Gewalttaten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sind wieder deutlich gesunken. Taten im geschäftlichen Umfeld/Arbeitsplatz sind leicht gesunken. In den beiden letztgenannten Bereichen sind die Aussagen aufgrund geringer Fallzahlen nicht zwingend allein der Corona-Krise zuzuschreiben.

Die Anzahl erweiterter Suizide liegt deutlich über dem Durchschnitt des gesamten Beobachtungszeitraumes.

Diese Auswertung wird in den nächsten Ausgaben jeweils für einen Halbjahreszeitraum fortgeführt.

Datenmaterial:
Beobachtungszeitraum: 2. Halbjahr 2020 (Entscheidend ist das Tat-Datum)

Relevante Fälle:

  • Es wurden Fälle betrachtet, in denen die handelnden Personen in einer Beziehung zueinanderstanden. (z.B. familiär, partnerschaftlich, geschäftlich)
  • Fälle von Gewalt gegen Polizei, Rettungs- oder Ordnungskräfte wurden nicht betrachtet, sofern sich die Gewalt nicht gegen die Personen, sondern gegen die Funktion richtete.
  • Fälle, die ausschließlich durch Bereicherungsabsichten oder von Substanzmissbrauch motiviert waren wurden ebenfalls nicht betrachtet.

Anzahl relevanter Taten im Beobachtungszeitraum: 114

Die Auswertung betrachtet gezeigtes Verhalten im Vorfeld, das Anlass zur Sorge gibt, z. B. substanzielle Drohungen, Aussagen über die Dauer der Belastung in einer Beziehung und die Frage, ob bereits Dritte (Angehörige, Behörden, …) informiert waren.

Über den Autor

Jürgen Wolf (†) war ein international anerkannter und zertifizierter Bedrohungsmanager nach den europäischen Standards der AETAP und über viele Jahre ein anerkannter Experte auf diesem Gebiet.
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