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Nachbarschaftswache, Bürgerwehr, Sicherheitspartner – wer beschützt die Nacht?

Nachbarschaftswache, Bürgerwehr, Sicherheitspartner – wer beschützt die Nacht?

Nachbarschaftswache, Bürgerwehr, Sicherheitspartner – wer beschützt die Nacht?

Wenn der Polizei vielerorts die Einsatzkräfte schwinden, droht ihr das Gewaltmonopol zu entgleiten — vor allem in Angsträumen und insbesondere in der Nacht. Wer schwingt sich jedoch in diesen Szenarien zu den neuen „Herren der Dunkelheit“ auf? Welche damit verbundenen Gefahren ergeben sich daraus? Diese Frage stellen sich viele Bürger in Deutschland — nicht nur im ländlichen, sondern zunehmend auch im urbanen Raum. Sicherheitsexperte Uwe Gerstenberg von consulting plus geht diesen Sorgen auf den Grund.

Eigeninitiative von Bürgern gibt es schon immer

In stabilen Staaten sollte es in letzter Instanz nur einen geben, der für die Verbrechensverhinderung und –aufklärung zuständig ist: die Polizei. Ein Blick in Geschichte und Gegenwart zeigt, dass Phänomene wie Bürgerwehren oder Nachbarschaftswachen nicht erst seit gestern existieren.

Generell zählen Personen, die das Recht in die eigene Hand nehmen, zur Erscheinung des Vigilantismus [1]. Sie beanspruchen eine „bessere Ordnung“ in ihrem Land und treten jenseits oder anstelle der staatlichen Sicherheitsapparatur auf.

Ihren Anfang in Deutschland nahmen die Bewegungen im 19. Jahrhundert, als ganz normale Bürger zur Verteidigung ihrer Städte Waffen ausgehändigt bekamen (die „Bürgerwehr“). In den Vereinigten Staaten patrouillierten Stadtwachen schon während der Kolonialzeit durch ihre Nachbarschaft.

Von Problemen, das Recht in die eigene Hand zu nehmen

Vorrangig aus den USA hört man in einzelnen Abständen von Vorfällen, bei denen Personen durch nicht-exekutive Bürgervereinigungen zu Schaden gekommen sind. Beim Versuch, Verbrechen zu vereiteln oder vermeintliche Täter festzunehmen, verlieren Aktivisten wie auch Verdächtige sogar ihr Leben.

Dabei ist zunächst zu bemerken, dass dort wie auch in Deutschland jedermann das Recht hat, Personen festzuhalten, die einer Straftat verdächtig sind oder deren Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Danach müssen sie allerdings unverzüglich die Polizei rufen.

Ungeachtet dessen machen sich viele Gruppierungen diesen legalen Umstand zu Nutze und ziehen durch die Nacht. Ihre Einschätzung dazu, wer einer Straftat verdächtig ist, ist oftmals sehr subjektiv. Auf diese Weise sorgen sie nur bei einem Teil der Bevölkerung für ein höheres Sicherheitsgefühl, und setzen wesentlich mehr Bürger in Angst und Schrecken als es ohnehin schon sind. Oftmals überschreiten sogenannte Nachbarschaftswachen dann ihre Kompetenzen.

Wie können Bürger der Polizei sonst helfen?

Die Polizei eines Landes muss in der Lage sein, die Sicherheit ihrer Schutzzone eigenständig und ohne die Hilfe privater Hand bewerkstelligen zu können. Dass sie dabei zunehmend Probleme hat, macht sich nicht nur bei der gleichzeitigen Ausrichtung von Großereignissen wie Fußball-Derbys bemerkbar.

In einzelnen Bundesländern gibt es also Projekte, in denen Bürger den Polizeien aktiv zuarbeiten. Dies geht auch deutlich über die Meldung von Falschparkern hinaus.

In Brandenburg gibt es zum Beispiel rund 200 sogenannte Sicherheitspartner, die an der polnischen Grenze und im Umland von Berlin vor allem nachts, mehrheitlich mit dem (eigenen) Auto, auffällige Erscheinungen melden.

  • Sie sind über das Land versichert,
  • arbeiten zu zweit,
  • erhalten eine Aufwandsentschädigung,
  • dürfen weder eingreifen noch eine Waffe tragen,

Ähnliche Dienste gibt es in Bayern und dem Burgenland.

Oftmals überschreiten solche freiwilligen Helfer jedoch ihre Kompetenzen. Einmal nachts als gefühlter Polizist unterwegs, muten sich zahlreiche vor allem ältere Personen zu viel zu und gefährden sich selbst. Beispielweise rufen sie nicht den Notruf, wenn sie ein wartendes Auto nachts vor einer Fabrik sehen, sondern stellen sich mit ihrem Wagen quer und riskieren Kopf und Kragen.

Wer schützt die Nacht in unseren Kommunen?

Für Verfechter eines starken Staates obliegt die Kontrolle des öffentlichen Raumes der Polizei oder dem Ordnungsdienst. In der Praxis fühlen sich jedoch zahlreiche Privatpersonen bemüßigt und ermutigt, ihr Viertel und ihre Familie selbst zu schützen. Was können Kommunen daher tun, um das Heft des Handelns in der eigenen Hand zu behalten?

Es ist keine einfache Aufgabe. Allein deswegen nicht, da das Gefühl der „Sicherheit“ trotz aller Statistik über Kriminalitätsaufkommen sehr subjektiv ist. Ebenfalls, weil Politik und Sicherheitsapparate hierfür eng zusammenarbeiten müssen, das Sicherheitsbedürfnis allgegenwärtig ist, die politischen Verantwortlichen jedoch alle 4 bis 7 Jahre ausgetauscht werden.

Es bedarf demnach neben lang- und mittelfristiger Konzepten zum „Schutz der Nacht“ auch Ad-hoc-Maßnahmen, die auf aktuelle Bedrohungen antworten können. Entstehen zum Beispiel im Bereich aufgegebener oder verfallener Gebäude Treffpunkte von Kriminellen, beauftragen Städte übergangsweise Sicherheitsdienste für die Kontrolle von Objekten und Außengelände.

Auch die Videobewachung von Plätzen, an denen keine Dauerstreife präsent sein kann, kann ein Baustein innerhalb eines größeren Sicherheitskonzeptes sein. Dauerhafte Alternativen, die nicht auf die Polizei zurückgreifen, können aus baulichen Maßnahmen bestehen, die beispielsweise Angsträume eindämmen und dunkle Ecken erhellen.

Planung vor Veränderungen innerhalb der Stadt

Eine vollumfängliche und durchdachte Konzeptionierung setzt idealerweise natürlich früher an. Das betrifft den Zeitkorridor vor Gründung neuer Stadtviertel oder größerer Gebäudeeinheiten, aber auch die Vorbereitungszeit vor Rückbau und Abriss.

Städte sind lebendig, ihre Bewohner heterogen in Verhaltensweisen und Biografien. Die Reaktionen auf Veränderungen innerhalb der Stadt ähneln sich allerdings. Sicherheitsberater wie z.B. consulting plus haben sich auf solche Themen spezialisiert, wie man zum Beispiel Bahnhofsplätze richtig umgestaltet, Stadien sichert oder Einkaufsmeilen schützt. In Deutschland vertrauen zahlreiche Großstädte auf diese Expertise von Sicherheitsexperten.

Quellenangaben
[1] Vigilantismus (lateinisch vigilans, wachsam) ist Gewalt jenseits des Gewaltmonopols des Staates, bei dem eigenmächtiges Bestrafen und die Herstellung von Gerechtigkeit im Vordergrund stehen. (Wikipedia)

Titelbild von Daniels C/peopleimages.com – stock.adobe.com

Über den Autor

Uwe Gerstenberg, geboren 1961 in Berlin, schied 1987 als Offizier aus der Bundeswehr aus. Als Militärpolizist war er national und international im Einsatz und in den letzten Jahren seiner Dienstzeit in der Sicherungsgruppe des Bundesministeriums für Verteidigung beschäftigt. ⇒ mehr erfahren

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