Leben im Kalifat unter dem sogenannten Islamischen Staat

Die Flüchtlingsströme reißen seit Monaten nicht ab. Ebenso wie die Nachrichten über die Gräueltaten der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staats IS. Von Syrien, dem Irak und Libanon bis nach Paris ist die Rede von Exekutionen, Selbstmordattentätern und Bombenanschlägen. Dabei gerät die Berichterstattung über das eigentliche Ziel des IS manchmal in den Hintergrund: die Errichtung eines islamischen Staates, dem Kalifat.

Ausgerufen wurde das Kalifat von und unter Abu Bakr al’Baghdadi im Juni 2014. Doch was genau ist das Kalifat? Wo liegt es und wie viele Menschen Leben in diesem selbst erklärten Staat? Wie sind Recht und Ordnung, Gesundheits-, Schul- und Sozialsystem aufgebaut und wie gestaltet sich das tägliche Leben für Muslime und Angehörige anderer Religionen darin? An diese Informationen zu gelangen, gestaltet sich schwierig, denn den Menschen im Kalifat ist es strengstens untersagt, ungefilterte Nachrichten nach außen zu kommunizieren. Häufig stehen „Informanten“ auf den Todeslisten des IS. Dieser Artikel stellt Informationen verschiedenster Quellen zusammen, um die oben genannten Fragen über das Leben im Kalifat zu beantworten.

Eckdaten und Staatsstruktur
Die gefestigte Region des so genannten Islamischen Staats erstreckt sich momentan vom Nordosten Syriens, wo die Mehrzahl der Ölfelder liegt, bis in den Nordwesten des Iraks und umfasst dabei ungefähr die Fläche Großbritanniens (1). In diesem Gebiet leben schätzungsweise sechs Millionen Menschen, von denen ein Drittel Kinder sind. Zum Vergleich: Auf der gleichen Fläche leben in Großbritannien beinahe 65 Millionen Menschen. Regiert wird das Kalifat aus zwei de facto-Hauptstädten: Rakka in Syrien und Mossul, die zweitgrößte Stadt im Irak (2). Des Weiteren ist der Staat in verschiedene Provinzen (Emire) aufgeteilt, die ein gewisses Maß an Autonomie haben.

Wie der Name bereits sagt, beruht das System des Staates auf islamischem Recht, der Scharia. Allerdings hat der IS eine Doppelstruktur der Rechts- und Regierungsinstitutionen aufgebaut. So gibt es auf beinahe jeder Ebene zwei parallele Institutionen: eine religiöse und eine zivile (3). Dieses Modell der Staatskunst nennt sich siyasa sharʿiyya (religiös legitimierte Regierung). Somit basiert der Staat nicht nur auf dem Islam, sondern besitzt auch eine legale Autorität und erlaubt es, die Zivilbevölkerung zu regieren, Kämpfer zu disziplinieren und das Territorium zu kontrollieren (4). Obwohl die Führung des IS davon absieht, mehr als die grundlegendsten islamischen Gesetze zu kodifizieren, werden das private wie das öffentliche Leben, das Land, der Handel und der Kampf davon reguliert (5).

Legitimiert wurde die Staatsführung des IS bereits ein Jahr vor der Ausrufung des Kalifats. In mehreren Texten wurden die Grundlagen des zukünftigen Staates niedergelegt, die bis heute mit weiteren administrativen Vorgaben für die Bevölkerung ergänzt werden (6). Auf Grundlage des islamischen Rechts wurde ein Gesellschaftsvertrag mit der muslimischen Bevölkerung geschlossen. Bay’a-Dokumente, die von der Gefolgschaftstreue handeln, werden fortgehend veröffentlicht, um den Muslimen zu verdeutlichen, dass sie nicht nur unter dem Gesetz der Scharia zu leben haben, sondern einer unvermeidbaren religiösen Pflicht unterliegen, ein Kalifat zu errichten (7). In der Bay’a wurde auch Abu Bakr al-Baghdadis Selbsternennung zum Kalifen gerechtfertigt, die ihn zum obersten Führer des Staates und Beschützer dieses heiligen Rechtes macht. Obwohl er viel Freiraum hat, Gesetze zu erlassen und Vorgaben zu machen, ist seine Macht nicht absolut (8). So kann er theoretisch seines Postens enthoben werden, wenn der Rat der Schura übereinstimmt, dass er seine Pflichten nicht erfüllt. Die Schura ist zuständig für religiöse und militärische Angelegenheiten. Sie besteht aus neun Geistlichen mit Expertise in islamischem Recht. Diese überwachen die Auslegung und Einhaltung des Korans von den Bürgern im Kalifat bis hin zur IS-Führung selbst. Der Gesellschaftsvertrag spricht jedem Mitglied gewisse Pflichten und auch eine geringe Zahl legal einklagbarer Rechte zu (9).

Rechtssystem
Neben der Scharia sind auch andere Autoritäten legitimiert, die Rechtsprechung zu vollziehen, da sie nicht jeden Aspekt eines Staates abdeckt. So sind gewisse Marktinspektoren, militärische Kommandeure und Gouverneure sowie der Kalif legitimiert, rechtmäßige Entscheidungen zu fällen, solange sie dem Gemeinwohl der muslimischen Gemeinschaft dienen.

Im Irak, Syrien und Libyen hat der IS Gerichte etabliert, während im Libanon und auf dem Sinai Proto-Gerichte eingeführt wurden. Es kann zwischen zwei Gerichtswesen unterschieden werden. Das erste ist das Gerichtswesen der Scharia, wo über Zivil- und Kriminaldelikte nach islamischem Recht entschieden wird. Dazu gehören das höchste islamische Gericht in Mossul und das Diwan al-Hisab, welches sich mit Verbrechen und fehlerhaftem Verhalten, das von der „Moralpolizei“ angezeigt wird, beschäftigt. Das zweite Gerichtswesen, mazalim, verhandelt militärische Fälle und Anzeigen der Bevölkerung gegen IS-Kämpfer (10). Insgesamt ist das Rechtssystem in einer Top-Down-Struktur angelegt und unterliegt dem Vorsitz des Scharia-Rates, dessen Vorsteher der Kalif selbst ist. Des Weiteren besteht der Rat aus den Gouverneuren (wali) der regionalen administrativen Divisionen (wilaya). Jeder wali wacht über einen Stellvertreter der Scharia, der wiederrum auf der wilaya-Ebene eine Scharia-Kommission supervisiert. Diese Kommissionen sind dafür verantwortlich, die Arbeit der Richter zu überwachen und sie in Fällen von falscher oder zu radikaler Rechtsprechung zu disziplinieren oder sogar zu exekutieren (11).

Im Rechtssystem des IS finden sich sowohl Regularien, die sich auf das Quälen oder Töten von Feinden beziehen, als auch Sicherheitsgarantien für Journalisten und Mitarbeiter internationaler Organisationen. Ihre Einhaltung ist jedoch fraglich. Regularien für die Behandlung Gefangener – Mütter und Kinder dürfen nicht getrennt werden – existieren ebenso wie Richtlinien für die Kommunikation zwischen Kämpfern und ein Verbot von Apple-Produkten und GPS-fähigen Geräten, die die Ortung durch Geheimdienste ermöglichen (12).

Recht und Ordnung auf der Straße
Auf der Straße sorgen zwei Arten von Polizei für Recht und Ordnung. Die islamische Polizei sorgt für die öffentliche Sicherheit und den Verkehr und setzt das gewöhnliche Gesetz durch. In Fällen, in denen sie Konflikte nicht vor Ort lösen kann, hat sie das Recht, an Gerichte zu verweisen. Die zweite polizeiliche Institution ist die Hisbah. Sie sorgt dafür, dass die islamischen Gesetze eingehalten werden. Dazu gehören das Verbot von Alkohol und Drogen, das Tragen angemessener Kleidung und die Verschleierung sowie das Verbot kommerzieller Aktivitäten während der fünf täglichen Gebetszeiten. Die Einheiten der Hisbah fahren bewaffnet durch die Stadt und rufen individuell zur Einhaltung der Gesetze auf. In Fällen von Missachtung der Gesetze, kann sie an höhere Gerichte verweisen (13). Der IS hat auch einen Geheimdienst aufgebaut, dessen Aufgaben darin bestehen Dissidenten und mutmaßliche Spione zu verhören und neue Kämpfer genauestens zu überprüfen (14).

Das eingeführte Steuersystem beinhaltet nicht nur Mehrwertsteuern, sondern auch eine Einkommenssteuer. Diese richtet sich nach Religion – Christen und Kurden müssen deutlich höhere Steuern zahlen – und Einkommen der Familien (15). Außerdem gelten strenge Regeln für zu verkaufende Produkte. So müssen nachgeahmte Produkte günstiger sein als deren Originale. Die Hisbah kontrolliert die Einhaltung dieser Standards in Stichproben in den Geschäften (16). Neben Gesetzen zum Schutz von Agrikultur und Umwelt – Fischern ist die Nutzung von Gift und Detonationen beim Fischen untersagt – reguliert der IS auch den Umgang mit der Kriegsbeute. Die Kämpfer sind angehalten, nur das zu nehmen, was nötig ist, um den Jihad voranzutreiben. Der Rest wird als Almosen an Bedürftige verteilt (17).

Wirtschaft
Die Einführung der eigenen Währung Dinar hat schwerwiegende Konsequenzen für die Bevölkerung. Durch das Verbot des Dollars wurde der Handel mit dem Ausland beinahe unmöglich, was zu enorm steigenden Preisen für Gas, Kerosin und andere Treibstoffen führte. Bis zum Vierfachen des eigentlichen Preises wurde verlangt. Dies hatte drastische Unterbrechungen der Lieferungen zur Folge und führte in vielen Fällen zum endgültigen Stopp des Handels (18). So waren manche Menschen in bestimmten Regionen dazu gezwungen, Bäume zu fällen, um kochen und heizen zu können. Viele Restaurants mussten durch den Treibstoffmangel schließen, Bars durch das Verbot von Alkohol ohnehin. Unterbrechungen der Telekommunikation beeinträchtigen nicht nur das soziale Leben enorm, sondern verhindern auch die Abwicklung von Geschäften (19). Energieknappheit, resultierend aus der Zerstörung der Versorgungszentren, und von der Regierung gestoppte Lieferungen haben neben den offensichtlichen Konsequenzen für die Haushalte auch zur Folge, dass die Wasserklärwerke nicht länger funktionieren. Infolgedessen brach Ende 2014 eine Epidemie durch Wasservergiftung in der Stadt Mossul aus (20). Auch Ende 2015 ist die Wasser- und Stromversorgung nicht dauerhaft gesichert und beeinträchtigt das normale Leben und die Gesundheit der Menschen weiterhin.

Schule und Privatleben
Um seine Existenz auch in der Zukunft zu gewährleisten, hat der IS die Nutzung von Verhütungsmitteln untersagt und das Schulsystem reformiert (21). Bis zur neunten Klasse besteht eine Schulpflicht für Kinder. Jedoch werden Mädchen und Jungen nun in getrennten Schulen unterrichtet und auch das Lehrpersonal muss das gleiche Geschlecht haben wie die Schüler (22). Außerdem sind Mädchen angehalten, sich komplett zu verschleiern und weite Kleidung zu tragen, sobald sie in die Pubertät kommen. Auch das Angebot der Fächer wurde reformiert. Sport, Kunst, Chemie und Philosophie werde nicht mehr unterrichtet (23). Farbige Stifte sind ebenso verboten. Stattdessen wird arabische Kalligrafie und Jihad-Erziehung gelehrt. Hier lernen die Schüler, den Jihad zu lieben und durchzuführen (24). Dadurch sichert sich der IS eine nachwachsende Anhängerschaft, die die Ideologie des Islamismus vertritt.

Durch die strikte Ausführung der Scharia bestimmt der IS auch das private Leben der Bevölkerung. Nicht nur Alkohol ist verboten, sondern auch der Konsum von Zigaretten, Filmen und Musik nicht-islamischer Herkunft sowie das Spielen von Glücks- und Brettspielen (25). Nichteinhaltung wird bestraft – meist mit körperlicher Züchtigung. Auf den Konsum von Alkohol steht Auspeitschung, während Diebstahl schon mit der Amputation der Hände bestraft wird. Homosexualität gilt als schwerwiegende Straftat und ist mit Geißelung belegt (26). In veröffentlichten Tagebüchern berichten die Menschen auch über ad hoc-Checkpoints, die von dem IS zur Personenkontrolle eingerichtet werden. So möchte man gesuchte Personen finden, wie zum Beispiel diejenigen, die vor der Einnahme der Städte dafür verantwortlich waren, IS Kämpfer zu verurteilen. Viele dieser Menschen fliehen aus den Städten, da ihnen öffentliche Hinrichtungen drohen (27).

Positive Wahrnehmung
Während die Mehrzahl der Einwohner durch das brutale und strikte Regime des IS abgeschreckt wird, gibt es auch Berichte von Menschen, die zwar die Gewalt des IS ablehnen, aber ihre Regierung dennoch in bestimmten Aspekten als positiv wahrnehmen. Denn der IS baut und repariert Infrastruktur, Hotels und öffentliche Gärten. Die Zahl der Verbrechen ist zurückgegangen und die Straßen sind sauber und von Müll befreit (28). Angeblich sind die Führer des IS resistent gegen Bestechung und bieten der Bevölkerung des Kalifats einen relativ stabilen Staat ohne Korruption in staatlichen Institutionen. Nach Jahren instabiler und korrupter politischer Verhältnisse ist diese Regierung für sunnitische Muslime nicht die schlechteste aller Alternativen (29). Für sie, so sagen Experten, seien die alten Regierungen vom Irak und Syrien hingegen keine Lösung, da sie dort viel mehr Opfer von Verfolgung, Korruption und Unterdrückung waren (30). Das verdeutlicht, dass eine rein militärische Lösung kein Ansatz ist, um den IS zu vernichten. Stattdessen muss den Unterstützern eine alternative politische Autorität geboten werden, die religiöse Freiheit aber vor allem Stabilität bietet (31).

Deserteure
Der Terrorismusexperte Peter Neumann hat sich in einer Studie mit den Deserteuren des IS beschäftigt (32). Zwischen Januar 2014 und August 2015 sind 58 Fälle bekannt, in denen sich 51 männliche und sieben weibliche Anhänger des IS dazu entschlossen, der Terrororganisationen den Rücken zu kehren. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass selbst Anhänger der islamistischen Ideologie mit dem Leben im Kalifat nicht zufrieden sind. Die Studie zeigt eine steigende Tendenz der Desertationen, auch wenn die Zahlen gegenüber dem Zulauf gering sind. Dies kann aber auch an dem radikalen Vorgehen des IS gegenüber Dissidenten liegen. Ebenso spielt die Angst der Deserteure vor den rechtlichen Konsequenzen in ihren Heimatländern eine wichtige Rolle. Die in der Studie erfassten Deserteure kommen aus 17 verschiedenen Staaten, neun von ihnen aus Westeuropa und Australien.

Die Gründe für den Ausstieg können in vier Kategorien zusammengefasst werden und geben gleichzeitig Auskunft über die Beweggründe, dem IS beizutreten. Ein großer Faktor für die Desertation ist der Kampf zwischen Muslimen. Viele Deserteure stört es, dass die Priorität des IS nicht der Kampf gegen das Assad-Regime und die Hilfe für die vom Regime unterdrückte sunnitische Bevölkerung zu sein scheint, sondern der Kampf gegen Nicht-IS-Anhänger. Des Weiteren widersprechen sie der enorm hohen Brutalität gegenüber der Zivilbevölkerung. Obwohl sich der IS als rechtschaffen präsentiert und deklariert, den Islam in jeglichen Bereichen des Lebens auszuführen, berichten Deserteure von korrupten Kämpfern und unislamischem Verhalten. Dies bezieht sich meist auf Fälle in denen Kommandeure ihre Kämpfer schlecht behandelt haben oder andere bevorzugten. Zuletzt geben die Deserteure an, enttäuscht von dem harten Leben unter dem IS zu sein, in dem man auf den alltäglichen Luxus, wie fließendes und immer verfügbares Wasser und Elektrizität, verzichten muss. Aber auch langweilige Arbeiten, die das versprochene Abenteuer und heldenhafte Leben nicht erfüllten, wurden als Gründe für die Enttäuschung genannt. Diese wenigen Aussagen, so banal sie auch scheinen, sind nützliches Wissen anhand dessen Präventionsprogramme und politische Strategien ausgerichtet werden können, um die Menschen davor zu schützen, der Propaganda zu erliegen und das Leben im Kalifat zu suchen.

Quellen
(1) Vgl. Y. Musharbash, Wo der Terror Staat macht, Die Zeit, 47, 2015, S. 5.
(2) Ebenda.
(3) Ebenda.
(4) Vgl. A. March, M. Revkin, Caliphate of Law. ISIS’ Ground Rules. Foreign Affairs. 15, April, 2015 https://www.foreignaffairs.com/articles/syria/2015-04-15/caliphate-law
(5) Ebenda.
(6) Ebenda.
(7) Ebenda.
(8) Ebenda.
(9) Ebenda.
(10) Ebenda.
(11) Ebenda.
(12) Ebenda.
(13) Ebenda; Vgl. Internationaler online Videonachrichtendienst VICE News, The Islamic State (Part 3), August, 13, 2014 https://news.vice.com/video/the-islamic-state-part-3
(14) Vgl. Y. Musharbash (Anm. 1).
(15) Vgl. A. March, M. Revkin (Anm.4).
(16) Ebenda; Vgl. VICE News (Anm. 13).
(17) Vgl. A. March, M. Revkin (Anm. 4).
(18) Vgl. BBC, Mosul Diaries: Poisoned by Water, Dezember, 19, 2014 http://www.bbc.com/news/world-middle-east-29600573;M. Alami, ISIS’s Governance Crisis (Part I): Economic Governance, Atlantic Council, Dezember, 19, 2014 http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/isis-s-governance-crisis-part-i-economic-governance
(19) Ebenda.
(20) Vgl. BBC (Anm. 18); Radiostation Radio Free Europe Radio Liberty, Tracking Islamic State,2014 http://www.rferl.org/content/mosul-disease-water-electricity-shortage/26650210.html
(21) Ebenda.
(22) Vgl. BBC (Anm. 18).
(23) Vgl. BBC (Anm. 18); D.B, The Islamic State. Can it govern?, The Economist, August, 25, 2014 http://www.economist.com/blogs/pomegranate/2014/08/islamic-state
(24) Vgl. BBC (Anm. 18).
(25) Vgl. S. Allison, The Islamic State. Why Africa should be worried, SSI, 68, 2014.
(26) Ebenda.
(27) Vgl. BBC (Anm. 18).
(28) Vgl. N. Malas, Iraqi City of Mosul Transformed a Year After Islamic State Capture, The Wall Street Journal, Juni, 9, 2015 http://www.wsj.com/articles/iraqi-city-of-mosul-transformed-a-year-after-islamic-state-capture-1433888626; T. Arango, ISIS Transforming Into Functioning State That Uses Terror as Tool, The New York Times, Juli, 21, 2015 http://www.nytimes.com/2015/07/22/world/middleeast/isis-transforming-into-functioning-state-that-uses-terror-as-tool.html?_r=2
(29) Vgl. T. Arango (Anm. 28).
(30) Ebenda.
(31) Ebenda.
(32) Vgl. P. Neumann, Victims, Perpetrators, Assets: The Narratives of Islamic State Defectors, ICSR, September 2015 http://icsr.info/wp-content/uploads/2015/09/ICSR-Report-Victims-Perpertrators-Assets-The-Narratives-of-Islamic-State-Defectors.pdf

Friederike Wegener
Friederike Wegener, freie Mitarbeiterin des Security Explorer. Friederike Wegener studierte European Studies in den Niederlanden und Süd-Korea und hat einen Masterabschluss der französischen Universität Sciences Po Paris in International Security mit Fokus auf den Nahen Osten und Intelligence. Sie sammelte bereits Arbeitserfahrung bei consulting plus, der Delegation der Europäischen Union zu den Vereinten Nationen in Wien und bei dem UN Flüchtlingshilfswerk für die Palästinensischen Flüchtlinge im Nahen Osten. Derzeit arbeitet sie bei der Europäischen Kommission im Generaldirektorat Migration und Inneres, in der Unit Prävention von Radikalisierung als Policy Officer in Brüssel. Im August 2018 erschien ihr Buch „Quo Vadis Palästina“ bei consulting plus, in dem sie das Leben als deutsche Studentin im besetzten Gebiet beschreibt und Einblicke in die komplexe politische nationale und international Konfliktlage im Arabisch-Israelischen Konflikt gibt.
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