Mit international zunehmender Erkenntnis über die wirtschaftliche und politische Bedeutung des arktischen Gebietes vervielfachen sich entsprechende Gebietsansprüche, die ihrerseits wiederum ein ansteigendes Konfliktpotential zur Folge haben. Die Vielfalt der politischen und wirtschaftlichen Verknüpfungen der betroffenen Staaten verhinderte bisher die Eskalation der  daraus resultierenden Streitigkeiten zu einem Konflikt mit militärischen Mitteln, die weitere Rolle der internationalen Bündnisse bleibt zunächst offen. Die Analyse bedient sich der Theorie der internationalen Beziehungen und der Theorien des Realismus, bzw. Neorealismus. Sie ist von der Frage geleitet, zu welchen geopolitischen Implikationen die klimatischen Veränderungen führen und trifft anhand der Betrachtung der Konfliktparteien eine Aussage darüber, wie realistisch eine Fortführung oder sogar eine Eskalation des Konfliktes ist.

Einleitung: Die Arktis als Feld von politischer Bedeutung

Abgesehen von einem kurzen Zwischenspiel während des Kalten Krieges erschien die Arktis infolge unwirtlichen Klimas und geringer wirtschaftlicher Bedeutung für die internationale Gemeinschaft uninteressant und strategisch eher irrelevant. Die globale Erwärmung, die mit den klimatischen Veränderungen einhergeht und u. a. zum Abschmelzen der Pole mit entsprechendem konstanten Rückgang der Meereisbedeckung führt, verändert auch die geostrategische Bedeutung der Arktis. Der frei werdende Zugang zu montanen und fossilen Ressourcen sowie die zumindest saisonale Verfügbarkeit der Nordost- und Nordwestpassage für den Seeverkehr haben wirtschaftlich wie auch strategisch Substanz.

Diese Gesichtspunkte führten in den letzten Jahren vermehrt zur Anmeldung von Gebietsansprüchen durch die Arktisanrainer und damit zu steigendem Konfliktpotential. Beispielsweise untermauerte die Russische Föderation 2007 ihre Ansprüche durch das Aufstellen der russischen Flagge auf dem Lomonossowrücken (4000m Tiefe). Die kanadische Reaktion bestand aus militärischen Großmanövern in der Arktis. Alles in allem blieb ein offener, gewalttätiger Konflikt zwischen den Anrainerparteien bis heute jedoch aus.

Im vorliegenden Aufsatz wird zunächst das bisher erreichte Ausmaß der klimatischen Veränderungen in der Arktis festgestellt, um dann nach Skizzierung der bestehenden Rechtsgrundlagen und Abwägung der Handlungsoptionen der Konfliktparteien eine Aussage über die Wahrscheinlichkeiten einer Fortführung oder sogar einer Eskalation des Konfliktes zu treffen.

Theoretische Grundlagen

Die oben aufgeworfene Fragestellung soll anhand einer Theorie der Internationalen Beziehungen analysiert werden (im Folgenden wird die Disziplin der Internationalen Beziehungen als IB bezeichnet und der politische Gegenstand der internationalen Beziehungen als iB).  Als vielversprechend scheint hierbei eine Betrachtung zunächst mit Hilfe der Theorie des Realismus gefolgt vom Neorealismus, als artverwandte Theorie. Der Realismus stützt sich auf historisch weit zurückreichende Annahmen die sich, wie zum Beispiel das "Element der Macht", bis zurück zu Thucydides verfolgen lassen (Donnelly 2000: 1). Der Realismus als Theorieströmung der Internationalen Beziehungen etablierte sich vor allem im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts, als Reaktion auf die Maxime der "Balance of Power" (Donnelly 2000: 1). Er bildet den Sammelbegriff, unter dem viele einzelne, teilweise ähnliche Strömungen subsumiert werden (Donnelly 2000: 6).

Im Folgenden sollen daher Gemeinsamkeiten herausgestellt und die Betrachtung des Realismus vertieft werden. Ziel soll es sein, aus den Theorien des Realismus das Verhalten der Akteure möglichst ableiten zu können und diese Theorie gegebenenfalls so anzupassen, dass sie sich auf den vorliegenden Fall anwenden lässt. Bestimmend für die im Realismus vertretenen Ansichten sind die "constraints on politics imposed by human nature and the absence of international government" (Donnelly 2000: 9). Das entscheidende Element des Realismus ist daher das Konfliktpotential, welches aus eher egoistischen menschlichen Wesenszügen (Waltz 1959: 3)  in Verbindung mit staatlichem Handeln entsteht (Donnelly 2000: 10). Verstärkender Faktor ist hier die angenommene anarchische Ordnung des internationalen Systems, in dem der Mensch nicht mehr "tamed by political authority and rule" (Donnelly 2000: 10) ist. Aus dem, im Realismus in dieser Form beschriebenen, starken Unterschied zwischen dem innenpolitischen Verhalten und dem der Staaten untereinander folgt, dass der natürliche Zustand der Staaten untereinander der Krieg ist. Hier jedoch zunächst in Form der allgegenwärtigen Möglichkeit einer Gewaltanwendung durch die Akteure des internationalen Systems (Waltz 2010: 102).

Die Notwendigkeit, sich im Zweifelsfall gegen potentielle Aggressoren verteidigen zu müssen bedingt ein gegenseitiges Misstrauen zwischen den Staaten und macht daher die Sicherheit (Security) zum höchsten Staatsziel, auch unter Vernachlässigung moralischer Bedenken (Waltz 2010: 104, 126). Die einzige Möglichkeit, um diese Sicherheit zu erreichen, ist das Erringen von Macht (Power), (Waltz 2010: 126). Abhängig von der Konzentration auf den Wirkungszusammenhang zwischen biologischen Voraussetzungen und staatlichem Handeln, bzw. auf die "gesellschaftlichen" Strukturen und den hieraus entstehenden Zwängen auf den einzelnen Akteur, differenziert sich die Theorie in die Unterströmungen des (klassischen) Realismus und des Struktur- oder Neorealismus (Donnelly 2000: 11).

Die in der vorliegenden Problemstellung erkennbaren strukturellen Zwänge werden daher anhand des Neorealismus unter Berücksichtigung der Theorie nach Waltz betrachtet. In seiner Theorie führt Waltz das von ihm als highly constant angesehene Verhältnis der Staaten untereinander auf die durch das Zusammenwirken der einzelnen Staaten im internationalen System entstehenden zurück. Er erklärt das durch Unterteilung des Systems in die Komponenten structure und interacting Units, wobei es sich bei letzteren um die einzelnen Staaten handelt, welche er unterhalb der Struktur ansiedelt, die aber durch ihr Zusammenwirken innerhalb eines eigentlich anarchischen Systems Ordnung und Struktur erst entstehen lassen. Waltz geht hier aufgrund der Abwesenheit einer Institution mit systemweiter Sanktionsgewalt von einer grundsätzlichen Gleichstellung der Units im System aus, welche sich innerhalb der Struktur im System aufgrund eines Ordnungsprinzips, ihres Charakters und der Verteilung von Fähigkeiten (distribution of capabilities) als über-, unter- oder gleichgestellt arrangieren (Waltz 2010: 88). Grundvoraussetzung des Ordnungsprinzips ist zielgerichtetes Handeln der einzelnen Staaten, dem das Motiv "Überleben" zugrunde liegt. Das Erreichen von Sicherheit hat dabei einen hohen Stellenwert. Um diese Sicherheit zu erreichen, versuchen Staaten ihre Macht zu maximieren, wobei dieses Ziel nicht im primären Interesse des staatlichen Handels liegt.

Die Ziele der Staaten können ansonsten vielfältig sein und auch das Motiv der Sicherheit unterliegt einer Ziel-Mittel-Abwägung. So schließt Waltz trotzdem folgendes nicht aus: "states may persistently seek goals that they value more highly than survival

[…] (Waltz 2010: 92)". In diesem Zusammenhang beschreibt er jedoch gleichzeitig einen Selbsterhaltungsmechanismus des Systems, der zwar einzelne Ausnahmen zulässt, aber stetiges stark von der Norm abweichendes Handeln sanktioniert, weil es eine strukturelle Gefahr für das System darstellt. Er bemerkt dazu: "To keep it going, most, but not all, people have to act as expected"(Waltz 2010: 92). Als zweites Merkmal schildert Waltz den Charakter der Units innerhalb einer internationalen Anarchie als zunächst gleich und in ihrer Funktion undifferenziert (Waltz 2010: 93). Er sieht ihn als zunächst nachrangig an, da er keinen direkten Einfluss auf die strukturelle Ordnung hat (Donnelly 2000: 51). Einzig und alleine die Annahme, dass Staaten "Sicherheitsmaximierer" sind, bestimmt im Einzelnen deren Charakter. Erst wenn diese Sicherheit gewährleistet ist, ist ein Akteur in der Lage, andere Ziele wie Gewinnmaximierung zu verfolgen (Waltz 2010: 126). 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Charakter der Units vor dem Hintergrund der anarchischen Struktur von nachrangiger Bedeutung für das Zusammenwirken des internationalen Systems ist, weil sie gleiche Einheiten sind, die die Aktivitäten der anderen duplizieren (Waltz 2010: 97). Unterscheiden lassen sich Units jedoch nach ihrer Ausstattung mit "capabilities to perform tasks" (Waltz 2010: 97), z. B. militärische Macht, politische Stabilität aber auch Größe des eigenen Territoriums und der Bevölkerung (Waltz 2010: 131). Die Umverteilung dieser capabilities führt unweigerlich zu Veränderungen der Struktur insbesondere der Rangordnung des Systems und zwingt die Akteure ihre Ausgangspositionen neu zu finden. In diesem Prozess müssen die Staaten genau planen wie sie auf die Macht-Übermacht ihres Gegenübers reagieren, wobei "The uncertainity of each about the other´s future intentions" zu einer Betonung des Self-help-Systems in den internationalen Beziehungen führt, da ein Staat jederzeit mit einem Angriff der anderen Staaten zu rechnen hat (Waltz 2010: 105). Dieses Zwangsmoment führt auf struktureller Ebene zu dem Druck eine balance of power herzustellen (Waltz 2010: 132). Staaten müssen also versuchen, der Ungleichverteilung von capabilities durch Gegenmachtbildung entgegenzutreten.

Der Anreiz der Staaten, sich am System des  balance of power zu beteiligen, entsteht dabei durch das System selbst, vor allem durch die strukturellen Zwänge und insbesondere durch die allgegenwärtige Bedrohung der einzelnen Units. Es besteht jedoch keine Verpflichtung an diesem Prinzip teilzunehmen, die Folgen einer Verweigerung sind aber, dass sich der Staat in Gefahr begibt und seinen Erfolg aufs Spiel setzt. Die Befolgung der Gesetzmäßigkeiten der balance-of-power-Theorie erscheint daher als wahrscheinlichste Handlung der einzelnen Staaten (Waltz 2010: 118).

Geologische und rechtliche Voraussetzungen der Arktis

Die gegenwärtigen rauen klimatischen Bedingungen machten eine wirtschaftliche Nutzung der Arktis unrentabel. Als Folge ihrer dadurch geringen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung existiert so eines der wenigen Gebiete der Erde, in dem Besitzverhältnisse und Grenzen ungeklärt sind. Entscheidungen wurde bisher das Seerecht zugrunde gelegt, da allgemein davon ausgegangen wurde, dass die Arktis, ungleich der Antarktis, als Meer zu behandeln ist. Im Zuge der Auswirkungen der klimatischen Veränderungen schafft diese Sichtweise jedoch neue Problematiken.

Zunächst soll jedoch untersucht werden, wie die Behauptung, die Arktis würde abtauen, zu bewerten ist.  Die Arktis erstreckt sich über eine Fläche von 20 Millionen km2 zwischen Nordpol und 66° nördlicher Breite. Eine Studie des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) zeigt hier eine Verringerung sowohl der Meereisdichte als auch der Meereisbedeckung auf. Zwischen 2005 und 2007 war eine Fläche von insgesamt 1,29 km² betroffen. Trotz vorgebrachter Zweifel an der Relevanz des untersuchten Zeitraumes scheint sich die generelle Annahme, die Eisbedeckung in der Arktis würde abnehmen, zu bestätigen.

Doch warum ist dieser Umstand überhaupt interessant? Schätzungen des United States Geological Survey aus dem Jahre 2000 gehen davon aus, dass sich in der Arktis ca. 25 % der Erdöl- und Erdgasvorkommen der Welt befinden (Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr 2007: 6). Der mögliche Zugriff auf neue Ressourcen bedeutet hier einen enormen strategischen Vorteil. Nach Herfried Münkler wird in den nächsten Jahrzehnten die Bedeutung von Rohstoffen noch mehr steigen und somit eine der Hauptinteressen der internationalen Politik darstellen. Hierbei ist insbesondere der Gegensatz zwischen "steigender Weltbevölkerung und wachsenden Ansprüchen" (Pflügler 2010: 76) bestimmend und wegweisend für künftige Konflikte. Ein weiterer Faktor in diesem "Arktischen Monopoly" ist die jahreszeitliche bis ganzjährige Verfügbarkeit von Seewegen. Die Konflikte ergeben sich hier aus den unstrittigen Besitzverhältnissen – Kanada für die Nord-West- bzw. Russland für die Nord-Ost-Passage (Kefferpütz 2010: 2) – und den damit verbunden Ansprüchen zur Regelung der Durchfahrtsrechte. Für die Nord-West-Passage zum Beispiel sind die Sichtweisen der Europäischen Union und der USA konträr zu denen Kanadas. Ansatzpunkte des Disputs sind hier die Definitionen und Bestimmungen der Artikel 37 und 35 SRÜ (SRÜ= Seerechtsübereinkommen – United Nations Convention on the Law of the Sea) deren unterschiedliche Auslegungen die kanadische Position zumindest fraglich erscheinen lassen (Wolfrum 2008: 11).

Die ohne den Einsatz von Atomeisbrechern nahezu ganzjährige Befahrbarkeit der Nord-West-Passage würde die Handelsschiffsrouten stark verkürzen. Die Strecke Rotterdam – Singapore verringerte sich dabei um ca. 9000 km (Christensen 2009: 2). Einflüsse auf die Kostensituation sind gegenwärtig jedoch noch nicht erkennbar, da den Einsparungen andererseits langfristig die Mehrkosten zum Aufbau einer eisrandfähigen Handelsflotte gegenüberstehen (Christensen 2009: 5).

In Ermangelung eines Rechtskonstruktes analog zum Antarktis-Vertrag ist, wie bereits eingangs angeführt, das Seerecht in Form der Seerechtskonvention von 1982 die primäre Rechtsgrundlage für die Beurteilung der sich für die Arktis ergebenden Probleme. Versuche zur Intensivierung der internationalen Kooperation führten zwar zur Einrichtung des "Arktischen Rates", blieben aber bisher auf Fragen des Umweltschutzes beschränkt (Wolfrum 2007: 2). Gebietsansprüche lassen sich jedoch so nicht begründen, da seit Hugo Grotius das Prinzip des „Mare Liberum" gilt. Sie müssen anhand der Seerechtskonvention geltend gemacht werden. Auch Ansprüche auf Ausbeutung von Ressourcen sind hier nicht abzuleiten, da diese von der internationalen Meeresbodenbehörde verwaltet werden. Das Seerecht sieht folgende grundsätzliche Einteilung/Ausdehnung vor:

  • das Küstenmeer, 12 Seemeilen seewärts der Basislinien;
  • die Anschlusszone, mit dem Recht auf zollrechtliche und polizeiliche Kontrolle;
  • die Ausschließliche Wirtschaftszone, 200 Meilen seewärts direkt von den Basislinien ausgehen.

Während der Staat innerhalb seines Küstenmeeres umfangreiche hoheitliche Rechte besitzt, stehen ihm in der Ausschließlichen Wirtschaftszone nur begrenzte Rechte im Bereich des Naturschutzes und für die Ausbeutung des Meeres zu (Artikel 56 SRÜ). Bei Gebietsansprüchen in der Arktis handelt es sich um Flächen jenseits der Ausschließlichen Wirtschaftszone, also um eine Erweiterung des jeweiligen eigenen Hoheitsgebietes. In den Artikeln 76 und 77 ff. des SRÜ sind die Definition des Festlandsockels, sowie die exklusiven Rechte und Pflichten des Staates zur Erforschung und Ausbeutung festgeschrieben.

Dennoch darf keine dieser Tätigkeiten die Schifffahrt oder andere Rechte fremder Staaten eingrenzen (Artikel 77ff. SRÜ, Wolfrum 2008: 4). Möglichkeiten für solche Erweiterungen ergeben sich aus Ausnahmeregelungen wie z. B. im  Art. 76 Abs. 7: Wenn sich der Festlandrand über 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeers gemessen wird, hinaus erstreckt, legt der Küstenstaat die äußere Kante des Festlandrands für die Zwecke dieses Übereinkommens fest[…]. Die Beweispflicht liegt bei dem betreffenden Küstenstaat, das Verfahren regelt der Art. 76 Abs. 8 SRÜ. Anzumerken ist jedoch, dass auf diesem Weg veranlasste Empfehlungen der Festlandsockelkommission lediglich die "Endgültigkeit und Verbindlichkeit" (Art. 74 Abs. 8 SRÜ) solcher Grenzziehungen bestätigen.

Das Initiativrecht, sowie das Recht zur endgültigen Festlegung befinden sich somit komplett in staatlicher Hand und die Festlandsockelkommission hat keine letztinstanzliche Kompetenz (Wolfrum 2008: 4). Russland argumentierte in einem entsprechenden Antrag vom Dezember 2001, dass sowohl der Lomonossow-, als auch der Mendelejewrücken Teil des russischen Festlandschelfs seien. Entscheidend für diesen Anspruch ist die Frage, ob die beiden unterseeischen Bergrücken eine Verlängerung der russischen Landmasse darstellen. Ein Umstand, der wissenschaftlich grundsätzlich zu klären sein sollte (Wolfrum 2008: 6). Darüber hinaus birgt die genaue Bestimmung des Festlandsockels auch rechtliche Probleme. So ist nach Art. 76 der Begriff "Fuß des Festlandsockels"  Grundlage für die Berechnung des Festlandrandes. Absatz 4 gibt hierzu zwei Möglichkeiten der Bestimmung vor:

  • 60 NM seewärts einer Verbindungslinie zwischen den Füssen des Festlandsockelabhanges,
  • auf Basis des Verhältnisses der Dicke des Sedimentgesteins zur kürzesten Entfernung zum Fuß des Festlandsockelabhanges.

Einschränkend bestimmt Art. 76 Abs. 5, dass diese Festpunkte nicht weiter als

  • 350 Meilen von den Basislinien oder
  • 100 Meilen von einer Linie, die die 2500m Wassertiefenlinie miteinander verbindet

entfernt sein dürfen (Wolfrum 2008: 7).

Eine sich aufgrund uneindeutiger Übersetzungen für "unterseeische Bergrücken" in den Absätzen 3 und 5 des Artikel 76 SRÜ ergebende Unstimmigkeit lässt für eine Definition des Festlandrandes in diesem Fall jedoch eine Bestimmung über die Entfernung von der Basislinie infrage kommen (Wolfrum 2008: 7). Russland ließ in seinem Antrag eine genaue Erklärung zur Frage, was die beiden Bergrücken darstellen, offen, um somit die kritische Frage der Grenzberechnung des Festlandrandes offen lassen zu können (Wolfrum 2008: 8). Selbst im Fall einer Festlegung durch die Festlandsockelkommission ist nach Meinung des ehemaligen Präsidenten des internationalen Seegerichtshofes Rüdiger Wolfrum ein gerichtlicher Streit um die Grenzfestlegung nicht ausgeschlossen. Hierbei sind zunächst die Parteifähigkeit der klagenden Staaten sowie die Passivlegitimation Russlands entscheidend. Der russische Staat müsste nämlich eine Klage dieser Art zunächst freigezeichnet haben, um angreifbar zu sein (Wolfrum 2008: 9).

Ein weiteres Konzept zur Aufteilung der Arktis ist das 1907 durch Kanada vorgeschlagene Sektorenprinzip. Es fand jedoch, mit Ausnahme Kanadas und der Sowjetunion keinen Anklang bei den Arktisanrainern. Mangelnde praktische Anwendbarkeit und der Widerspruch zum geltenden Seerecht machen eine Konfliktlösung mit Hilfe dieses Prinzips unwahrscheinlich. Es soll im Folgenden nicht weiter betrachtet werden, zumal die Anrainer in der Erklärung von Illulisat bekundeten, die Streitigkeiten in der Arktis anhand des Seerechts lösen zu wollen ohne, wie im Falle der Antarktis, einen eigenständigen Vertrag zu schließen (Winkelmann 2008: 2). Gleichwohl ergibt sich das Problem einer notwendigen Akzeptanz der Ansprüche durch die anderen Staaten die selbst bei einer Festlegung durch die Festlandsockelkommission nicht selbstverständlich ist. Entscheidend für eine entsprechende Einigung werden Wille, Motivation und Risikobereitschaft der einzelnen Staaten zur Inanspruchnahme von Territorien sein.

Politische Implikationen der klimatischen Veränderungen

Anzeichen für einen neuen Konflikt?

Die klimatischen und geologischen Veränderungen wirken sich bereits auf die internationale Politik aus. Der Wille der fünf Arktisanrainer, die politische Konstellation zu eigenen Gunsten zu entscheiden, ließ die Zahl der Reibungspunkte zunehmen. Unter anderem wird das durch klare Abgrenzung der Artic Five (Dänemark, Russland, Norwegen, Kanada, USA) gegenüber anderen Staaten, als auch durch ihren internen Wettlauf um die Vormachtstellung in der Arktis. Diese, durch den Klimawandel verursachten Implikationen für die politische Lage der Region, sollen im Folgenden aufgeführt und analysiert werden, wobei die Betrachtungen sich auf die drei Hauptakteure richten, die bei eher geringem Interesse anderer Staaten bisher durch besonderes Engagement auffielen.

Russland

Während über die Zeit der sowjetischen Herrschaft die Arktis eine besondere Rolle im Rahmen von sowjetischer Militärprojektion und nuklearer Abschreckung der USA spielte, verlor sie diese Bedeutung nach dem Zusammenbruch der UdSSR. Besonders unter der Regierung Jelzin mit ihrer vagen außenpolitischen Linie schwand das Interesse an der Arktis. Bezeichnend sind hier die Vernachlässigung der Siedlungen auf Spitzbergen und die Befahrbarkeit der strategischen Seewege, wie die Nord-Ost-Passage.

Erst mit der arktischen Eisschmelze und unter der Regierung Putin erwachte das russische Interesse neu und führte sogar zu Konkurrenz mit den anderen Arktisanrainern. Die russische Motivation ist hier nicht nur augenscheinlich wirtschaftlich, sondern in erster Linie in der machtpolitschen Bedeutung der Arktis begründet. Bereits die Möglichkeit des Vorhandenseins von Rohstoffen, beziehungsweise, der Kontrolle über die Zugänge zu Nordost- oder Nordwest-Passage sorgt hier für Begehrlichkeiten. Immerhin könnten die russischen Ansprüche dazu führen, dass Russland bis zu 45 % des arktischen Gebietes in seinem Besitz hat (Kefferpütz 2010: 2).

Das Verlangen des russischen Staates nach der Festigung des Besitzes in der Arktis manifestiert sich in staatlichen Veröffentlichungen wie der Marinedoktrin von 2001. Die Arktis wird hier, sowohl unter ökonomischen als auch sicherheitspolitschen Gesichtspunkten, als bedeutender Schwerpunkt dargestellt und beinhaltet u. a. den Neubau von Eisbrechern (DSS Arbeitspapiere 2002: 19). Außenpolitisch entwickelt sich passend dazu die Erschließung von und das Geschäft mit Rohstoffen zunehmend zur "exclusive presidential domain"(Baev 2007: 6).

Mit dem Rückgang der Eisbedeckung eröffnen sich fremden Streitkräften überdies neue Angriffswege auf das russische Territorium. Strategisch gesehen bietet daher die Inanspruchnahme arktischen Gebietes Russland die Möglichkeit, fremde Mächte von seinen Vitalpunkten fernzuhalten (Howards 2010: 142). Dennoch argumentieren skeptische Stimmen, dass diese Sicht der russischen Außenpolitik zu kurzsichtig und grob, und die russische Arktispolitik wesentlich vielschichtiger und komplexer ist. So lässt sich etwa die im Jahr 2008 veröffentlichte "Strategy towards the Arctic until 2020 and beyond" (Kefferpütz 2010: 6) der Russischen Föderation in drei Stufen unterteilen. Darin wird beschrieben wie, beginnend mit wissenschaftlicher Unermauerung der russischen Gebietsansprüche und Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, über das Vorantreiben ihrer legalen Ansprüche gepaart mit verstärkter wirtschaftlicher Aktivität, letztlich die Transformation der Arktis zum größten strategischen Rohstofflager der Russischen Föderation (Kefferpütz 2010: 6) erreicht werden soll.

In der Sichtweise der neorealistischen Theorie wird dieses russische Ansinnen als der Versuch eines Akteurs sich durch Umverteilung von capabilities Vorteile gegenüber den anderen Units zu verschaffen. Dabei ist unerheblich ob dieses durch militärische Macht oder legale Rechtssetzung geschieht, da das Ergebnis gleich ist. Die so veränderte Struktur der internationalen Ordnung schwächt einige Staaten zwangsläufig in ihrem relativen Machtverhältnis, zumindest dem Ausgangsstaat gegenüber. Im Kontext der Anarchie des internationalen Systems entsteht somit eine Bedrohung, die andere Staaten zu Reaktionen bewegt.  Obwohl im vorliegenden Fall der Anspruch Russlands noch keinen konkreten Ausbau der Macht darstellt, zwingt alleine die Möglichkeit eines russischen Erfolges bei der Durchsetzung seiner Ansprüche andere Staaten zu einer Reaktion, um der Bedrohung begegnen zu können. Eine sehr konkrete Bedrohung begründet hier der Ausbau der russischen Flotte im Bereich der Arktis. Dieser Aufbau militärischer Kapazität, abseits vom rechtlichen Status der Arktis, ist in ihrer Existenz dazu geeignet, die Macht der anderen Staaten zu unterminieren.

Die Staaten müssen auf eine solche Handlung wie die russische mit Maßnahmen reagieren, die geeignet sind, die balance of power wiederherzustellen. Hierbei lassen sich diese Maßnahmen in schwächere, nicht-militärische, zumeist diplomatische und stärkere, militärische unterteilen. Bei letzteren geht es vor allem darum, die eigenen Fähigkeiten so weit aufzuwerten, dass der Gegenüber keine Bedrohung mehr darstellt oder auf die externe Politik bezogen, Allianzen gegen die Bedrohung zu bilden oder die Allianzen des betreffenden Staates zu schwächen (Waltz 2010: 118). Diese beiden Wege, der strukturellen Bedrohung zu begegnen, bezeichnet Walt als soft- beziehungsweise hard balancing (Walt 2009: 104). Einer oder sogar beide Wege der Reaktion auf die russische Außenpolitik sind daher von den anderen, konkurrierenden Anrainerstaaten zu erwarten.

Kanada

Die vehementeste Reaktion auf die russischen Ansprüche zeigte Kanada. Verärgert durch das Aufstellen einer russischen Flagge in 4000 m Tiefe auf dem arktischen Meeresboden kündigte es an seine Militärpräsenz in der Arktis auszubauen (Fritz-Vannahme 2008). Dabei wurde bekräftigt, dass die Frage des Besitzes des arktischen Gebietes eine Frage der kanadischen Souveränität ist (Dolata-Kreutzkamp 2009: 4). Kanada kann in diesem Bereich auf eine geschichtliche Tradition zurückblicken, so war die Arktis schon im Jahr 1880 Teil der kanadischen Politik. Eine Linie, die sich im Zweiten Weltkrieg, aber auch im Kalten Krieg fortsetzte. Hervorzuheben ist hier, dass die, in beiden Konflikten betriebene Politik in enger Abstimmung mit den USA stattfand, was mögliche Anknüpfungspunkte für zukünftige Szenarien aufzeigt. (Dolata-Kreutzkamp 2009: 2).

Der angekündigte Bau von drei schweren Eisbrechern, die der kanadischen Marine die dringend benötigte Fähigkeit zur Operation in der Arktis geben sollten, wurde zwar zugunsten von mehreren kleineren Überwachungs- und Patrouillenschiffen aufgegeben, trotzdem zeigte die kanadische Regierung mit der Durchführung von umfangreichen internationalen Manövern in der Arktis ihren Willen, im Sinne der Power Projection den russischen Expansionswünschen entgegenzutreten (Kaim 2008: 2). Bezüglich der rechtlichen Anerkennung von Gebieten in der Arktis vertritt Kanada grundsätzlich den Ansatz des international abgelehnten Sektorenprinzips. Dringender jedoch ist dort die Festlegung des rechtlichen Status der Nordwest-Passage. Unstrittig ist zwar, dass die Nordwest-Passage auf kanadischem Territorium liegt, die Frage der Durchfahrtsrechte ist jedoch immer noch ungeklärt. Von Relevanz ist, dass ausgerechnet die USA eine der Konfliktparteien bei dem Streit um die Durchfahrtsrechte sind. Zwar konnten sich die USA und Kanada bis jetzt über die Durchfahrt einigen, jedoch passierte dies eher auf Basis von ad-hoc Entscheidungen.

Es existiert somit keine Rechtssicherheit, weder für die USA noch für Kanada. Dieser Umstand ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die USA kein Unterzeichner der Seerechtskonvention sind und somit auch keine Ansprüche im Rahmen dieses Rechtsregimes geltend machen können. Kanadas Reaktion auf das russische Begehren nach mehr Territorium lässt sich als klassische Aufwertung der eigenen militärischen Fähigkeiten werten und stellt somit eine Gegenmaßnahme im Sinne des hard balancing dar. Gleichzeitig macht Kanada jedoch, ebenso wie Russland, seinen Einfluss im Arktischen Rat geltend, um dort eine legale oder politische Lösung für das Problem der arktischen Souveränität zu finden. Kanada agiert hier, wie zu erwarten, auf die strukturelle Bedrohung durch die russische Machtmaximierung. Der potenziellen Bedrohung für das Überleben des Staates wird hier mit Gegenmachtbildung entgegengetreten.

Norwegen

Norwegen ist schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt einer der größten Förderer von Öl im Bereich der Arktis. Hierbei besteht teilweise eine Kooperation zwischen russischen Ölfirmen wie Gazprom und norwegischen Unternehmen wie Hydro. Es ist daher sehr leicht nachvollziehbar, dass Norwegen darauf bedacht ist, dies beizubehalten oder, falls möglich, auszubauen. Experten gehen jedoch derzeit davon aus, dass das Fördermaximum auf den norwegischen Ölfeldern erreicht wurde, beziehungsweise, bald erreicht wird. So gibt es Befürchtungen, dass die norwegischen Ölreserven schon im Jahr 2030 erschöpft sein könnten (Seidler 2009: 200). Norwegen stellte daher im November 2006 einen Antrag auf zusätzliche Gebiete in der Arktis. Diese Ansprüche überschneiden sich dabei, trotz ihrer relativen Bescheidenheit, im Vergleich zu denen der anderen Arktisanrainer, in vielen Gebieten mit denen anderer Staaten.

So bestand zum Beispiel ein Disput mit Russland über ein Areal in der Barentssee, genannt "Loop Hole" (Seidler 2009: 204). Dieser wurde jedoch diplomatisch beigelegt und es besteht hier Einigkeit zwischen Russland und Norwegen. Schwerer wiegt die Auseinandersetzung zwischen Norwegen und Russland wegen einer, von Norwegen ausgerufenen 200 Meilen Wirtschaftszone, ausgehend von Spitzbergen (Crawford 2008: 15). Der besondere rechtliche Status der Inselgruppe kommt hier zur Geltung. Der Vertrag von Spitzbergen verbietet eine militärische Nutzung der Insel und stellt sie zugleich unter norwegische Verwaltung. Gleichzeitig legt er fest, dass die Unterzeichnerstaaten die Rohstoffe der Insel ausbeuten dürfen. Norwegen behauptet derweil, die Bestimmungen des Vertrages würden sich nur auf die Ausbeutung der Insel selbst, sowie der sie umgebenden 12-Meilen-Zone beziehen (Seidler 2009: 206). Russland unterhält seit 1919 eine Bergbausiedlung auf der Insel Spitzbergen, zeigt sich auch bei den Verhandlungen um die 200-Meilen-Zone bisher unkooperativ und weigert sich bis heute die 200-Meilen-Zone anzuerkennen. Dennoch lassen sich in einigen Gebieten, besonders hinsichtlich der Ölförderung, Anknüpfungspunkte zwischen Norwegen und Russland sehen.

Norwegen, das umfassendes Know-How im Bereich der Tiefseeförderung von Öl besitzt, bietet als Partner für Russland große Vorteile. Diesem fehlt ein ähnlich umfassendes Fachwissen (Seidler 2009: 205). Im Gegenzug könnte sich Russland die Förderrechte mit Norwegen teilen oder ihnen zumindest die Förderung in bestimmten Bereichen zugestehen und somit die Kosten für einen Konflikt mit Norwegen sparen. Norwegen wiederum könnte der Bedrohung entgehen, indem es im Bereich der Ölförderung mit Russland zusammenarbeitet. Es würde somit relative Sicherheit erreichen, ohne die Gefahr eines Konfliktes eingehen zu müssen. Zwar ist auch Norwegen, ebenso wie Kanada, darauf bedacht seine militärischen Kräfte aufzubauen, jedoch geht es hierbei nicht so offensiv wie Kanada vor. Dies mag auch an den unmittelbaren militärischen Fähigkeitslücken und der deutlichen Übermacht Russlands liegen. Eine Zusammenarbeit scheint für Norwegen daher sicherer als eine direkte Konfrontation.Fazit: Grundsätzlich fußt der Konflikt in der Arktis auf den klassischen Motiven der Machtmaximierung und dient somit schlussendlich dem Prinzip des Sicherheitserhaltes. Russland erkannte hier als erster Staat die Chancen, die sich durch die klimatischen Veränderungen in der Arktis eröffnen.

Nachfolgend reagierten die anderen Betroffenen mit Handlungsweisen analog denen der Akteure im anarchischen System der internationalen Beziehungen im Sinne der neorealistischen Denkschule auf die russischen Ansprüche. Während Kanada hier auf die Gegenmachtbildung im klassischen Sinn setzte, betrieb Norwegen dieses balancing jedoch in eher Konflikt vermeidender Manier. Die Erklärung hierzu findet sich in der unterschiedlichen Position beider Staaten im internationalen System und führt zu entsprechend anders gearteten Reaktionen, die jedoch in beiden Fällen die hohe Bedeutung der Sicherheit als Antriebsmodell staatlichen Handels veranschaulichen. Kanada sieht sich in diesem Fall in der Position seine Sicherheitsansprüche durch eine offensive Machtdemonstration durchsetzen zu können, während es sich aus der Perspektive Norwegens sicherer und zudem wirtschaftlich vorteilhafter darstellt, defensiv und kooperativ auf die russischen Ambitionen einzugehen. Die Lösung des Konfliktes anhand völkerrechtlicher Normen scheint trotz der anfangs angeführten Bedenken möglich. Zumindest zeigen die Akteure derzeit kein Verhalten, welches darauf schließen lässt, grundsätzlich von den Regeln der Seerechtskonvention abweichen zu wollen. Die Grenzkonflikte, die sich durch das Abschmelzen des arktischen Meereises ergeben, beschränken sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf einen Rechtsstreit, umgeben von machtpolitischen Demonstrationen einzelner Staaten. Dies ergibt sich auch aus der relativen Flexibilität des Völkerrechts. Ungleich der festgeschriebenen Form des innerstaatlichen Rechts ist das Völkerrecht in vielen Fällen durch die einzelnen Handelnden beeinflussbar und somit auch durch politischen Druck bestimmt. Die Form, in der dieser Konflikt in den internationalen Beziehungen ausgetragen wird, ist jedoch durch die jeweilige, durch den Antagonisten hervorgerufene Bedrohung bestimmt. Als überaus gefährlich wahrgenommene, auf gegnerischen Interessen basierte Aktionen lassen nur das hard balancing als zweckmäßig erscheinen, während als weniger bedrohlich Erkanntes ein soft balancing möglich werden lässt. Entscheidend ist in jedem Fall, welche Handlungsoption dem eigenen Sicherheitsanspruch genügt.

Eine friedliche Lösung des Arktiskonfliktes würde erreicht werden, wenn in einem Zustand der erfüllten Sicherheitsbedürfnisse aller Beteiligter der Verzicht auf die eigennützige Ausbeutung der vorhandenen Rohstoffe möglich und eine internationale Kontrollinstanz mit der Verwaltung der Ressourcen betraut wäre. Das Erreichen eines solchen Zustandes ist jedoch als grundsätzlich unwahrscheinlich anzusehen. Die Schaffung zwischenstaatlicher Regelungen unter Kompensation der jeweilig zu betrachtenden  Vor- und Nachteile hinsichtlich des Sicherheitsbestrebens der Beteiligten ist hier sicher die realistischere. Der moderne Konflikt in der Arktis, basierend auf gegenwärtigen Effekten klimatischer Veränderungen, ist in seinem Fortgang von klassischen Mechanismen, wie im Neorealismus schon lange beschrieben, geprägt. Es handelt sich daher, von den Charakteristika her betrachtet, um eine klassische zwischenstaatliche Kontroverse. Die Vermutung liegt nahe, dass dieser Disput parallel zu historischen Vorgängen entschieden werden wird. Der Ansatz den Klimakonflikt als grundsätzlich neu und anders zu betrachten stellt sich dadurch in Frage und lässt weitere Untersuchungen in diesem Bereich lohnenswert erscheinen.

Literaturverzeichnis

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