Erhöhung der Sicherheit in Kommunen durch Videobewachung

Erhöhung der Sicherheit in Kommunen durch Videobewachung

In Zeiten, in denen das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wächst, gewinnt die Kriminalprävention für Kommunen immer mehr an Bedeutung. Eines ihrer fortschrittlichen Mittel ist die Videobewachung von öffentlichen Räumen. Die Kriminalprävention spricht dieser Bewachungsart einen für Straftäter abschreckenden Charakter zu. Allerdings ist der Einsatz von Videotechnik bei Bevölkerung und Politik umstritten.

Lohnt sich die Installation von Kameras?
Eines der Pro-Argumente für die Verwendung von Kameras ist die Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten. Mit Hilfe des technischen Auge ist eine einfachere Tätererkennung sowie die Dokumentation von Tathergängen möglich. Häufig greift die Polizei auf die Aufzeichnungen von Kameras zurück, um Straftäter aufzuspüren. Vieles versprechen sich Politik und Strafvollzugsbehörden auch vom Abschreckungspotenzial der Videobewachung. Es besteht für Kriminelle bei Ausübung der Tat die Gefahr, währenddessen aufgezeichnet zu werden. Auch können potenzielle Opfer, bevor ihnen etwas geschieht, Täter auf eine in Betrieb befindliche Kamera hinweisen. Allein die Möglichkeit dazu steigert bereits das subjektive Sicherheitsempfinden.

Die jährlich stattfindende repräsentative Umfrage „Sicherheits-Check Deutschland“, die 2017 aus der Zusammenarbeit von SeeTec und YouGov entstand, geht genau dieser Frage nach. Das Ergebnis: Gut angebrachte Kameras erhöhen das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum.

Vor allem in Bereichen, in denen das subjektive Sicherheitsempfinden besonders gering ist (zum Beispiel bestimmte U-Bahnhöfe, die als Angsträume gelten), befürworten die Befragten den Einsatz von Videotechnik. Insgesamt betrachtet, haben die Teilnehmer der Studien tendenziell eine positive Einstellung zur Videobewachung, wie Auszüge aus dem Panel zeigen:

  • 78% wünschen sich in Regionalzügen Videotechnik
  • 71% befürworten die Videobewachung auf öffentlichen Plätzen
  • 58% der Befragten fühlen sich durch sichtbare Kameras sehr viel oder eher sicherer

Zwischen Be- und Überwachung liegt ein schmaler Grat
Allerdings werden Kameras von Teilen der Bevölkerung auch als Bedrohung der Privatsphäre wahrgenommen. Manche Menschen fühlen sich durch Videotechnik unter Generalverdacht gestellt und in ihrer Freiheit beschränkt. Auch zu diesem Punkt wurden im „Sicherheits-Check Deutschland“ Daten erhoben. 24% der Deutschen fühlen sich durch Videobewachung „kontrolliert“. Daher ist bei der Entscheidung, ob und wo Kameras bei zum Einsatz kommen, auch die Expertise eines Sicherheitsexperten notwendig.

Verlagert sich die Kriminalität in nichtbewachte Bereiche?
Ein weiteres häufiges Gegenargument der Videobwachung ist, dass sich die Straftaten in nicht erfasste Bereiche verlagern. So soll sich die Kriminalität um einen Bahnhof, nachdem dort mit der Videobewachung begonnen wird, auf Nebenstraßen und –plätze zurückziehen.

Grundsätzlich kann sich dieses Phänomen so bestätigen, allerdings unter einer weiteren Prämisse. Die Kriminalität „zieht immer weiter um“, solange die Überwachung mit Kameras die einzige sicherheitsrelevante Maßnahme ist. Generell ist es nicht möglich, durch nur eine Maßnahme Kriminalität zu verhindern. Wo das Auge der Videobewachung endet, beginnt der Einsatz von Sicherheitskräften, intelligenter Architektur und weiterer Maßnahmen.

Videobewachung alleine richtet es nicht
Jedoch ist auch an Orten, die videotechnisch erfasst werden, der Einsatz von Sicherheitspersonal notwendig. Denn eines muss klar sein: Die Technik ist immer nur so gut wie das menschengemachte Konzept dahinter. Falls man sich für den Einsatz von Kameras entscheidet, so verhindern diese nicht jedwede Straftat – eingreifen und aufklären müssen Sicherheitspersonal und Polizei.
Was sich durch Videobewachung verbessert, sind in jedem Fall zwei Punkte:

  • Die Chance, dass eine Straftat aufgeklärt oder vom Täter vermieden wird, erhöht sich
  • Fachleute können aus der Ferne mögliche Gefahrensituationen besser überblicken und so effektive Gegenmaßnahmen in die Wege leiten.

Ein ganzheitliches Sicherheitskonzept auf der kommunalen Ebene sollte immer aus mehreren Maßnahmen bestehen und muss zusätzlich immer an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Quellenangaben
Bild von tsmr auf auf Pixabay

Uwe Gerstenberg
Uwe Gerstenberg, geboren 1961 in Berlin, schied 1987 als Offizier aus der Bundeswehr aus. Als Militärpolizist war er national und international im Einsatz und in den letzten Jahren seiner Dienstzeit in der Sicherungsgruppe des Bundesministeriums für Verteidigung beschäftigt. Uwe Gerstenberg ist seit nun mehr als 30 Jahren in der privaten Sicherheitswirtschaft in leitender Funktion tätig und war u. a. Sicherheitsverantwortlicher für eine internationale Unternehmensgruppe. Nach dem Wechsel in die Dienstleistungsbranche führte ihn sein beruflicher Werdegang in unterschiedliche Sicherheitsunternehmen als Niederlassungsleiter, Prokurist und Geschäftsführer. Als Mitgründer und Geschäftsführender Gesellschafter leitet er seit 1997 die consulting plus Unternehmensgruppe und ist zudem Geschäftsführer weiterer Tochterunternehmen. 2001 gründete er das damalige Institut für Terrorismusforschung & Sicherheitspolitik, dem heutigen Institut für Krisenprävention, IFTUS. Seit 2003 ist Uwe Gerstenberg u. a. Stiftungs- bzw. Kuratoriumsmitglied im Deutschen Forum für Kriminalprävention und war von 2009 bis 2014 Vizepräsident des Kuratoriums. Ferner ist er Mitglied im Security-Beirat der Messe Essen und im Anwenderrat für Compliance und Integrity. Er vertritt in diversen weiteren Fachverbänden die Interessen der Sicherheitswirtschaft. Uwe Gerstenberg ist Autor zahlreicher Buchbeiträge und Fachartikel.
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