Auswirkungen DSGVO

Auswirkungen DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hiermit soll der Datenschutz für alle europäischen Bürger und Unternehmen vereinheitlicht werden. Für den Nutzer soll mehr Kontrolle über seine persönlichen Daten gewährleisten werden, Unternehmen verpflichtet wiederrum, ihre Datenverarbeitungssysteme anzupassen oder schlimmstenfalls zu erneuern. Andernfalls drohen hohe Bußgelder.

Nach Inkrafttreten zu spüren war zu allererst die Unsicherheit aller Betroffenen, sowie die Angst vor den horrenden Bußgeldern.

Für besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Weniger gewichtige Verstößen haben eine Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro zur Folge oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Skurrile Auswirkungen sind nach Inkrafttreten die Folge. Die amerikanischen Zeitungen Chicago Tribune oder Los Angeles Times haben noch heute ihren Zugang gesperrt. Laut den Seiten werde aber momentan nach anderen Lösungen gesucht, damit europäische Nutzer die Artikel wieder einsehen können – unabhängig von der DSGVO.

Auch viele Betreiber deutscher Internetseiten waren überfordert schalteten aus Angst vor einer Abmahnung ihre Seiten komplett ab. Dazu gehören unter anderem private Blogs, Kindertagesstätten, ein Online-Ticket-Shop, sogar eine Anwaltskammer war dabei. Wer Lampen oder Glühbirnen eines chinesischen Herstellers benutzte, musste zunächst auf die gesamte App-Unterstützung mit allen Zusatzfunktionen verzichten.

Viele KMU´s und zahlreiche Handwerker benutzen WhatsApp, um sich untereinander zu vernetzen oder sich mit dem Kunden abzusprechen, oder sich bei der Durchführung von handwerklichen Projekten abzustimmen. Da hierbei viele Namen, Nummern und Fotos ausgetauscht werden, widerspricht das der, da die Erlaubnis des Betreffenden eingefordert werden muss.

Unternehmen mussten ihre Homepages sperren und Erneuern, weil Mitarbeiter die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Bilder widerrufen haben. Gleiches gab es bei sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten, bei denen die Eltern nicht mehr wollten, dass Bilder ihrer Kinder auf der Homepage veröffentlicht wurden. Die befürchtete Abmahnwelle blieb jedoch bisher aus. Dies allerdings ist wohl vor allem 2 Faktoren geschuldet. Zum einen müssen auch Abmahnmodelle der DSGVO entsprechen es fehlen Präzedenzfälle, da die Verfahren derzeit im Schnitt etwa sechs Monate brauchen.

Zum anderen waren die Aufsichtsbehörden direkt nach der Einführung hoffnungslos überlastet. Die Berliner Landesdatenschutzaufsichtsbehörde hat beispielsweise jetzt täglich so viele Anfragen wie früher in zwei Wochen. Hier ist allerdings schon heute zu bemerken, dass sich die Aufsichtsbehörden langsam, aber sicher in Stellung bringen und die Kontrolldichte zunehmen wird.

Fazit:
Der Beginn der Umsetzung der DSGVO war eher schleppend und ist noch immer nicht wirklich vollzogen. Die Verordnung wurde häufig unterschiedlich interpretiert und gedeutet. Dies hatte teilweise komische Umsetzungsansätze zur Folge (Beschriftung der Klingelschilder, Nennung des Namens beim Arzt, etc.). Allerdings ist auch zu sehen, dass die Sensibilität für den Datenschutz zugenommen hat.

Quellenangaben
Titelbild: www.pixabay.com - Freie kommerzielle Nutzung

René Erber
René Erber ist Geschäftsführer consulting plus GmbH und Redakteur des Security Explorers. René Erber diente von 1993 bis 2000 als Zeitsoldat bei der Militärpolizei der Bundeswehr, im Schwerpunkteinsatz als Personenschützer. Seit dem Jahr 2000 ist er Mitarbeiter der consulting plus GmbH.
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