Leitfaden zur Bevölkerungswarnung und -information

Leitfaden zur Bevölkerungswarnung und -informationWie kann die Bevölkerung auf einen Gefahren- oder Schadensfall oder eine akute Bedrohung aufmerksam gemacht werden? Dieser Leitfaden zur Bevölkerungswarnung und –information beschreibt organisatorische und technische Vorkehrungen, die im Ernstfall für die Warnung und die Information der Bevölkerung in Frage kommen.

Die Ausgangslage Seit dem weitgehenden Abbau des früheren Sirenensystems Mitte der Neunziger Jahre gibt es in Deutschland kein flächendeckendes Warnsystem mehr, welches die Bevölkerung im Falle einer Schadens- und Gefahrenlage oder einer Bedrohungslage alarmieren kann und vor allem über die  Schadenssituation informiert und/oder auf eine akute Gefährdung aufmerksam macht.

Im Zusammenhang mit Schadensereignissen kann jederzeit eine Information und Warnung der Bevölkerung durch die jeweils zuständige Gefahrenabwehrbehörde erforderlich werden. Aufgabe und Ziel der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde wird bzw. muss es folglich sein, ein Warnsystem zu beplanen, aufzubauen und im Bedarfsfall zu betreiben, mit dem die betreffende Bevölkerung in der jeweils erforderlichen Zeit, Art und Weise und im erforderlichen Umfang gewarnt und informiert werden kann.

Diese Ausarbeitung wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Fachmeinungen und der diesbezüglichen Forschungen und Entwicklungen erstellt – mit dem Zweck, organisatorische und technische Vorkehrungen für die Bevölkerungswarnung und -information im Sinne eines Leitfadens vorzuschlagen.

Grundlage und Begrifflichkeiten  Zu den Grundpfeilern der Gefahrenabwehr gehört es, die Bevölkerung angemessen, rechtzeitig, schnell und flächendeckend vor bestehenden Gefahren zu warnen. Bedarf für eine Warnung der Bevölkerung ist gegeben, wenn kurzfristig zu deren Schutz ein bestimmtes Verhalten der Bevölkerung erforderlich wird, wie z.B. das Aufsuchen sicherer Orte. Die Information der Bevölkerung ist ein unerlässlicher Teil der Warnung. Die verfügbaren und hierbei angewandten Möglichkeiten zur Informationsverbreitung bilden folglich den informativen Schwerpunkt und die handlungsweisende Funktion des jeweiligen Warnsystems.

Warnsystem Ein Warnsystem kann nur dann ein wirksames und kalkulierbares Instrument der Gefahrenabwehr sein, wenn es gelingt, möglichst die gesamte betroffene Bevölkerung zu erreichen. Also auch die Personen, welche die Gefährdung nicht wahrgenommen haben oder nicht wahrnehmen können, z.B. Personen im Schlaf oder Menschen mit Behinderung.

Zwei Phasen der Bevölkerungswarnung – Ein schlüssiges System zur Warnung der Bevölkerung besteht aus zwei Phasen, bzw. muss zwei wesentliche Funktionen erfüllen. In der Phase 1 das Wecken (die Weckfunktion), d.h. Aufmerksamkeit erzeugen durch die akustische Initialwarnung. Hiernach folgt unmittelbar im Nachgang die Phase 2 mit dem Informieren (die Informationsfunktion), d.h. das direkte ansprechen Betroffener, das Verbreiten von Warn- und Suchhinweisen und die Verteilung klarer und verständlicher Verhaltensanweisungen.

Gemeinsame Interessen und Zusammenwirken Schadensereignisse und Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte machen oftmals gezeigt vor Gebietsgrenzen und örtlichen Verwaltungsgrenzen nicht automatisch halt. Überlegtes und rasches Handeln einerseits und eine dem Bedarf entsprechende flächendeckende Warnung und  Informationsverbreitung andererseits ist in solchen Fällen übergreifend gefordert.
Gerade wenn mehrere Städte und Gemeinden in einem Flächenkreis oder gar mehrere Kreise und kreisfreie Städte von einem Schadensereignis und/oder dessen Auswirkungen betroffen sind, tragen alle die gemeinsame Verantwortung für ein funktionierendes, verständliches und aufeinander abgestimmtes Warnsystem „über alle Verwaltungsebenen und -grenzen hinweg“. Nur so ist zu erwarten, dass ein solches Warnsystem für die Bevölkerung auch von der Bevölkerung akzeptiert und egal an welchem Platz und zu welcher Zeit verstanden wird.
Eine unterschiedliche Verwendung von Signalen für die Initialwarnung einerseits und eine Informationsverbreitung mit unterschiedlichem oder nicht abgestimmtem Inhalt andererseits kann zu unverantwortlichen Fehlinterpretationen und in der Folge zu Fehlreaktionen von Personen führen.

Technische Grundanforderungen – Die grundsätzlichen Anforderungen an ein solches Warnsystem sind hoch und speziell. So müssen die Weck- und Informationsfunktion über ein eindeutiges akustisches Signal aber auch Ansagen im Klartext verfügen, es muss 24 Stunden am Tag einsatzbereit sein und seine Funktion sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erfüllen. Hierbei muss es die betreffenden Menschen alarmieren bzw. darauf aufmerksam machen und dazu animieren, sich auf die Informationsgewinnung in andere Medien zu begeben.

Klassisches Medium Das klassische – bekannte und bestätigte Medium für die Weckfunktion ist die Sirene. Eine umfassende Weckfunktion, die einen großen Anteil der Bevölkerung im Ereignisfall erreichen kann, ist durch Sirenen möglich. Sirenen erreichen Menschen, die sich im Freien aufhalten aber auch in Gebäuden und insbesondere diese, die  sonstige technische Kommunikationseinrichtungen nicht mitführen bzw. nicht besitzen.
Aktuelle leistungsstarke elektronische Sirenen zeichnen sich hierfür u.a. aus, durch beliebige (in alle Richtungen) oder gerichteter Schallausbreitung und die Sprachfähigkeit (d.h. Weckfunktion und Informationsfunktion in Einem); z.B. mit gespeicherten Textnachrichten und/oder Live-Sprachdurchsagen zentral über Mikrofon. Hinzu kommen der hohe Wirkungsgrad, große Beschallungsradien und Möglichkeiten der Fernauslösung und lokalen Auslösung.

Andere Einsatzmittel für die Weckfunktion Mit Sirenen lassen sich flächendeckend, vom Orts- oder Stadtteil bis zu großen Flächen eines Stadt-/ Kreisgebietes, der Weckeffekt zur Warnung der Bevölkerung erzielen. Sicherlich besteht bei räumlich begrenzten Gefahrenstellen (wie z.B. ein Straßenzug), bei einzelnen Gebäuden oder Einrichtungen mit zeitgleicher großer Nutzeranzahl oder auch punktuell großen Menschenansammlungen (wie z.B. in Stadien, bei Märkten oder Festen) die Möglichkeit den Weckeffekt für diese lokal begrenzte Bevölkerung und somit deren Aufmerksamkeit zu erzeugen, mittels Handmegaphonen mit integriertem Sirenensignal, Schallzeichen (Hupe) und/oder Einsatzhorn von Einsatzkraftfahrzeugen und auch direktes Ansprechen durch z.B. Einsprechen von Warnungen oder Informationen zu Verhaltensregeln in vorhandene Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen.
Bei länger vorgeplanten Gefahrenabwehr- und/oder Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. für eine Kampfmittelbeseitigung ist es auch durchaus denkbar, vorbereitend hierfür aktivierende und informierende Broschüren, Flyer im betreffenden Gebiet zu verteilen oder Zeitungsanzeigen zu schalten und Rundfunkmeldungen zu veranlassen, um so die Aufmerksamkeit der betreffenden Bevölkerung für eine bestimmte Maßnahme zu erzeugen und hierbei auch Verhaltensregeln direkt mit aufzuzeigen.

Entwicklung und Erprobung weiterer Systeme  In der Entwicklung und Erprobung seitens des Bundes, Landes aber auch von Wissenschaft und Forschung sind eine Vielzahl neuer Technologien. Die meisten denkbaren neuen technologischen Möglichkeiten zur Erzielung eines Weckeffektes basieren darauf, dass das zu aktivierende Gerät entweder direkt adressiert wird (wie beim Telefonanruf oder einer SMS – sog. „Unicast-Signal) oder es erfolgt eine ungerichtete Signalaussendung (wie bei Radiosendungen – sog. Broadcast-Signal). Denkbar wären hier ergänzend zu vorhandenen Sirenen die Kombination der verschiedensten derzeit nutzbaren Informations- und Kommunikationssysteme. Signalisierungen könnten so z.B. mittels Aktivierung von (Alarm-) Funkuhren, über Brand- und Gefahrenmeldeanlagen in Gebäuden, privater Rauchmelder oder über Mobil- und Festnetztelefonsysteme erfolgen.

Hierbei könnte die  zur Steuerung von Funkuhren bereits vorhandene Technologie und Infrastruktur des DCF77-Signals auch für die Ansteuerung spezieller Warnempfänger zu nutzen. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass ein solches System spezielle Warnempfänger bzw. eine Erweiterung von Endgeräten um ein Warnmodul durch den jeweiligen Eigentümer/Benutzer erfordert.

Unter der Voraussetzung, dass eine Hupe und Autobatterie in jedem Kraftfahrzeug vorhanden ist und neuzugelassene PKW ein GPS-Modul besitzen, entwickelt das Fraunhofer-Institut ein System, dass nach Einbau eines Funkempfängers zur Aktivierung des Warnsystems in PKW und einer Broadcast-Alarmierung dann eine flächendeckende Alarmierung durch Aktivierung von Fahrzeughupen ermöglichen könnte – die zudem noch einsatzfähig wäre, auch bei einem großflächigen Ausfall des Stromversorgungsnetzes.

Das „Satellitengestützte Warnsystem SatWaS“ steht dem Bund und den Ländern seit 2001 für eine schnelle Übermittlung zu den Rundfunkmedien zur Verfügung. Mit diesem System ist es möglich, in Sekundenschnelle Warnmeldungen und Gefahrendurchsagen über Satellit an die angeschlossenen Medien weiterzugeben. In der Prüfung bei Bund und Ländern ist, ob und inwieweit sich speziell der Weckeffekt über z.B. Rauchwarnmelder, Funkalarmuhren oder den Mobilfunk realisieren lässt. Die Tendenz bei Bund und Länder ist aber erkennbar, auf mehrere Technologien zu setzen und zwar in Ergänzung zum Satellitengestützten Warnsystem.

Bei der Nutzung von Mobil- oder Festnetztelefonen sowohl zur Auslösung des Weckeffektes als auch für die Informationsverbreitung muss immer berücksichtigt bleiben, dass die Gefahrenabwehrbehörden hierbei auf öffentliche Telekommunikationssysteme zurückgreifen, welche erfahrungsgemäß bei großen Schadens- und Gefahrenlagen aufgrund der hierbei bekannten hohen zivilen Nutzung Kapazitätsengpässe aufweisen oder ausfallen können. Zudem können solche Gefahrenmeldungen aufgrund fehlender gesetzlicher Verpflichtungen privater Anbieter nicht priorisiert d.h. nicht vorrangig verschickt und übertragen werden.

Das „Modulare Warnsystem MoWaS“ befindet sich seit 2009 in der gemeinsamen Entwicklung von Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem modularen Warnsystem soll in Zukunft die Bevölkerung bei bundesweiten, aber auch bei regional oder lokal begrenzten  Schadens- und Gefahrenlagen gewarnt und informiert werden. Die technische Basis bildet das bundeseigene Satellitengestützte Warnsystem (SatWaS). Mit einem einzigen System sollen alle Warn- und Alarmierungsmittel zur Bevölkerungswarnung (bereits vorhandene aber auch zukünftige Mittel) bedient werden können. Bislang sind jedoch weder Details der technischen Umsetzung noch grundlegende Finanzierungsfragen geklärt.

Das „System KATWARN“ wurde vom Dortmunder Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST entwickelt, mit dem im Katastrophenfall postleitzahlgenau per SMS und optional per E-Mail mit Anweisungen der Feuerwehr- und Rettungsleitstellen gewarnt werden kann. In verschiedenen Städten in der Bundesrepublik ist dieses System bereits im Einsatz. Für den KATWARN-Nutzer entstehen hierbei lediglich Kosten in Höhe der Registrierungs-SMS. Für die zuständige Gefahrenabwehrbehörde erzeugen die versandten SMS / SMS-Emails Kosten in entsprechender Höhe, insbesondere bemessen an der Häufigkeit von Warnungen und der jeweiligen Anzahl von Empfängern pro Warn-SMS. Eine 100 prozentige Zustellsicherheit bei Warnungen kann hier jedoch auch nicht gewährleistet werden. Gerade aufgrund der technischen Grenzen, d.h. dass keine Massen-SMS versendet werden können oder die Mobilfunknetze dann überlastet sind, kommt es zu Problemen.

Resümee  Der Bund untersucht seit dem Jahr 2000 in Abstimmung mit den Ländern durch entsprechende Pilotprojekte, Feldversuche und Machbarkeitsstudien, ob und inwieweit der für die Warnung von plötzlich auftretenden „friedensmäßigen“ Gefahren erforderliche „Weckeffekt“ sichergestellt werden kann. Alle derzeit verfügbaren und technisch umsetzbaren „Warnsysteme“ haben sowohl  Vor- als auch Nachteile. So ist die Sirene als Weckmittel im Freien optimal geeignet, innerhalb von Gebäuden aber je nach Alter und Bauart aufgrund der heute üblichen Schallschutzmaßnahmen (Stichwort – Isolier- und Schallschutzverglasung) ggfls. weniger. Dieser Nachteil ließe sich bei geeigneter Berücksichtigung sowohl mit der entsprechenden Aufrüstung der vorhandenen Sirenentechnik als auch in und mit der Planung von neuen elektronischen Sirenen kompensieren. Umgekehrt ist ein Rauchwarnmelder mit Funkwarnmodul für den Weckeffekt im/zu Hause gut, aber im Freien nicht geeignet. Grundsätzlich sollte deshalb auf bzw. mit möglichst vielen Wegen und hier insbesondere den regional verfügbaren bzw. einzurichtenden Möglichkeiten entsprechend gewarnt werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen – da dies wohl mit einem einzigen Medium/Warnmittel in Gänze nicht möglich sein wird.

Wichtig hierbei für die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden ist, die Medien für ihr Warnsystem aus der Zahl der vorhandenen und vor allem technisch umsetzbaren Möglichkeiten zu definieren, so dass diese im Einzelfall wohl möglich ad hoc und kurzfristig der Lage entsprechend ohne längere Planungszeit ein- und umgesetzt werden.

Die Informationsfunktion des Warnsystems Bei den großen Naturkatastrophen und auch technischen Katastrophen der letzten Jahre und Jahrzehnte hat sich national und international bestätigt, dass der Rundfunk eine sehr geeignetes Warn- und Informationsmittel ist. Innerhalb des Warnsystems bilden in der heutigen medialen Zeit die Warnung und die Informationsverbreitung über den Rundfunk daher einen besonderen Schwerpunkt. Sie bietet die Möglichkeit nicht nur vor Gefahren zu warnen, sondern zeitgleich auch gefahrenbezogene Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben.

On Air Schaltung zu regionalen Radiosendern Eine effiziente Möglichkeit der Informationsverbreitung ist die direkte Möglichkeit zur Einsprache in das laufende Rundfunkprogramm z.B. eines hiesigen Lokalsenders seitens der zuständigen Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst. Wichtig ist hierbei, dass eine solche On Air – Schaltung mit direkter Einsprechmöglichkeit sowohl während der Sende- und Programmzeit von Lokalsendern als auch während des Gemeinschaftsprogramms von übergeordneten Landessendern eine sofortige regionale Ausstrahlung von Warnungen über deren Frequenzen möglich macht. Die technischen Gerätschaften hierzu werden in der örtlich zuständigen Leitstelle für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr entsprechend vor unbefugter Benutzung gesichert untergebracht.

Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen – Die Warnung und somit auch die Informationsübermittlung an die Bevölkerung mittels Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen kann aus einsatztaktischen Gründen geboten bzw. sogar gefordert sein; z.B. zur sofortigen Räumung von Gefahrenbereichen (Gebäudeweise, ein Straßenzug, o.ä.) die unmittelbar am oder im Schadensort oder -objekt gelegen sind (Stichwort: unmittelbare Nachbarschaft) und die lokal begrenzt und relativ überschaubar sind.
Auf den Einsatz von Lautsprecherfahrzeugen zur Informationsübermittlung sollte jedoch bei der Warnung größerer Gebiete verzichtet werden, da dieses System bei großräumigem Einsatz sehr zeitaufwendig und personalintensiv ist. Insbesondere ist fraglich, ob bei umfangreichen Schadens- und Gefahrenlagen auch mit bereits eingebundener nachbarschaftlicher und überörtlicher Hilfe hierfür überhaupt noch Personal und Einsatzfahrzeuge verfügbar und einsetzbar sind.
Mittels Durchsagen per Handmegafon besteht bei vergleichbaren räumlich begrenzten Einsatzlagen natürlich auch die Möglichkeit, die betreffende Bevölkerung direkt anzusprechen. Ein derartiger Einsatz von Handmegaphonen kann bestimmt dort, wo das örtliche und räumliche begrenzte Gefahrenpotenzial die unverzügliche Warnung der dort betroffenen Bevölkerung erforderlich macht, unerlässlich und je nach dem sogar ohne Alternative sein!
Wie auch schon bei der Möglichkeit von Lautsprecherdurchsagen angemerkt, ist auch der Einsatz von Handmegaphonen bei größeren Warngebieten auf Grund der begrenzten Schallausbreitung nicht geeignet. Ebenfalls zu bedenken ist hierbei, dass wohl möglich durch nicht verstandene Durchsagen die Bevölkerung zum Öffnen von Fenstern und Türen oder auch zum Heraustreten aus Gebäuden animiert wird. Dies sollte bei der Wahl und dem Einsatz von Megaphonen stets berücksichtigt werden, da oftmals von der Einsatzleitung vor Ort auf Grund der Gefahrenlage genau das Gegenteil gefordert wird – nämlich in Gebäuden geschützt zu verbleiben sowie Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Rundspruchanlagen, Lautsprecheranlagen, ELAs  Eine Vielzahl an Gebäuden und Einrichtungen in den Städten und Gemeinden verfügen über festinstallierte und betriebsbereite Rundspruchanlagen, Lautsprecheranlagen oder Elektroakustische Alarmierungsanlagen (ELA). Beispiele für Gebäude oder Einrichtungen mit derartigen Durchsage-, Beschallungs- und/oder Alarmierungsanlagen sind Behörden und Ämter, Schulen und Bildungszentren, Stadien, Sporthallen, Schwimmbäder, Mehrzweckhallen, Bahnhöfe, Versammlungsstätten und Verkaufsstätten (Einkaufszentren) sowie Krankenhäuser  und Altenpflegeeinrichtungen.
Alle diese Gebäude und Einrichtungen haben gemeinsam, dass über eine dortige Durchsage eine größere Anzahl an Personen schnell und einfach erreicht werden kann. Die dort zum jeweiligen Zeitpunkt anwesenden Menschen können dann z.B. durch manuelle Durchsagen vor Ort in oder an einem solchen Objekt informiert werden. Ebenso wäre denkbar, derartigen Objekten Texte oder  auch Tonträger (per Email, per Telefax, u.ä.) gezielt zuzusenden, welche dann von den Objektverantwortlichen manuell verlesen/verkündet werden oder durch Abspielen der Tonträger und Objektbeschallung verbreitet werden.

Intranet und Internet – Der Anteil der Haushalte mit PC in Deutschland ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Lt. Statistischem Bundesamt besaßen im Jahr 2011 80 Prozent aller deutschen Haushalte einen PC. Statistisch verfügten im Jahre 2011 in Deutschland 83 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang (Quelle: http://de.statista.com). Hinzu kommen dann noch die genutzten PCs in der Industrie, in Verwaltungen, Schulen, Krankenhäusern, usw., also den Einrichtungen in denen sich große Anzahlen an Personen auch zeitgleich befinden!
Durch diese Präsenz und Nutzung der neuen Medien ist es daher auch möglich, Warnungen, Informationen und Verhaltensregeln für die Bevölkerung schnell über das Intranet und die Internetdarstellung einer Behörde/Verwaltung zu installieren und so einem großen Anteil der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Mit dem Intranet der Verwaltung erreicht man auf diesem Wege z.B. alle Mitarbeiter der eigenen Verwaltung sowie alle an diesem System angeschlossenen Menschen und Institutionen. Die auf diesem Wege informierten Personen können somit als Multiplikatoren in deren Familien, Freundeskreisen und Wohn- und Lebensumfeld fungieren. Natürlich muss hierbei berücksichtigt werden, dass die Ausführung (also das Einstellen der „amtlichen“ Texte und Informationen in das Intranet/Internet) eine gewisse Vorlaufzeit und Bearbeitungszeit bedeutet. Dies lässt sich deutlich verringern, wenn derartiges bereits vorgeplant, vorbesprochen oder voreingestellt wird.
Ebenso modern wie nützlich sei hier der gezielte Einsatz von Internetplattformen wie "Facebook" und "Twitter" oder auch die Bereitstellung entsprechender „Apps“ seitens der zuständigen Gefahrenabwehrbehörden genannt. Zum einen können hierüber an die Nutzer dieser Plattformen gezielt Informationen verbreitet werden und zum anderen auch ein Feedback, Stimmungsbild, o.ä. ermittelt/erarbeitet werden.

Das Versenden von elektronischer PostE-Mail mit Warnfunktion und Informationen stellt schon jetzt eine funktionierende Möglichkeit dar, intern sowie extern entsprechende Personen, Personengruppen, Fachbereiche, Behörden und Einrichtungen zu erreichen. Diesen alltäglich bekannten Kommunikationsweg kann sich jede zuständige Gefahrenabwehrbehörde/Verwaltung auch im Falle von Schadens- und Gefahrenlagen zunutze machen. Auf diesem elektronischen Wege können einerseits Aktivierungsnachrichten (mit z.B. dem Aufruf, das Radio einzuschalten und den Lokalsender einzustellen) und andererseits auch Informationstexte mit Warnungen, Informationen und bestimmten Verhaltensregeln gezielt verschickt werden. Hierzu können bereits vorbereitend entsprechende Adressengruppen oder -verzeichnisse definiert, zusammengestellt und angefertigt werden. Die auf diesem Kommunikationsweg „erreichten, alarmierten und informierten“ Adressaten (z.B. zentraler Posteingang, von Behörden- Klinik- oder Einrichtungsleitungen, Firmenleitungen, o.ä.) dienen wiederum als Multiplikatoren in deren unmittelbarem Verantwortungsbereich, d.h. dort werden die Informationen mündlich, manuell oder wiederum auch technisch unterstützt weiter verbreitet.

Kurznachrichten (SMS) Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland ist lt. Bundesnetzagentur Ende 2011 auf den Rekordwert von mehr als 112 Millionen gestiegen. Diese Erhebungen herunterprojiziert auf einen Kreis oder eine Stadt lassen vermuten, dass man mittels Kurznachrichten (SMS) an Mobilfunknutzer einen sehr großen Anteil der Bevölkerung wenn nicht sogar alle mit Informationen versorgen könnte. Entwicklungen und Forschungen zu den Projekten SatWaS, MoWaS oder KATWARN greifen diese Tatsache nicht ohne Grund auf.

Natürlich kann jede Gefahrenabwehrbehörde bereits heute auf der Basis ihrer intern vorhandener (oder hierfür fortan aus diesem Grund zu erhebenden) Daten wie die Erreichbarkeiten der Mitarbeiter der eigenen Verwaltung (z.B. Festnetz- und/oder Mobilfunkrufnummern für deren Aktivierung bei Alarmen/Einsätzen) auf diesem Kommunikationsweg sowohl eine „Aktivierungs-SMS“ (zu deren Alarmierung) als auch eine Kurznachricht mit Informationen an alle Mitarbeiter versenden bzw. versenden lassen – z.B. von deren Poststelle o. Telefonzentrale, von externen Anbietern, von Leitstellen!

Die Alarm- und Einsatzplanungen für z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Industriebetriebe beinhalten u.a. auch Verzeichnisse für die Erreichbarkeiten der eigenen Mitarbeiter, um so z.B. schnell bei Ereignissen oder besonderen Vorkommnissen mit vorhandenen oder auch drohenden Schäden und Gefahren auf diese Mitarbeiter zwecks deren Einsatz zugreifen zu können. Diesen Umstand der Vorplanungen können sich diese Einrichtungen natürlich genauso für eine interne Weiterleitung von behördlichen Warnungen und Informationen zunutze machen und in der Folge so auf diesem Wege ihre Mitarbeiter per Kurznachricht (SMS) schnell informieren.

Digitale Alarmmelder/Pager sind im regionalen System der Gefahrenabwehr sehr verbreitet. Eine Vielzahl der Helfer von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Hilfsorganisationen und anderen Einrichtungen zur Gefahrenabwehr werden im Einsatzfall mittels Alarmmeldern aktiviert bzw. sind hierüber zu erreichen. Und genau diese Erreichbarkeiten und diese Meldewege können dann natürlich auch verwandt werden, um per Nachricht dann Warnungen und Informationen intern weiter an die eigenen Helfer zu verschicken, die dann auch wiederum als Multiplikatoren im Sinne dieses Prinzips z.B. auch in deren Privatumfeld fungieren können.

Info- Broschüren und -flyer, Zeitungsartikel  stellen bei länger andauernden Schadenslagen oder auch vorgeplanten Einsätzen mit entsprechend langer Vorlaufzeit eine erfolgreiche Möglichkeit dar, die betreffende Bevölkerung direkt anzusprechen und zu informieren. Vorteil ist hierbei, dass die von der Behörde verschriftlichten Inhalte wortwörtlich verteilt bzw. veröffentlicht werden können und nach der Verteilung dann auch bei der Bevölkerung nachlesbar vorliegen. Eine Verteilung kann z.B. direkt in der betroffenen Region per Briefkastenverteilung (Verteilung z.B. durch Mitarbeiter der Behörde/Verwaltung) oder als Auslage in der Behörde (an Info-Stellen) o.ä. erfolgen und auch als Download im Internetauftritt der Behörde und den beteiligten Organisationen präsentiert werden.

Auskunftstelefon/Bürgertelefon Zur Vervollständigung bzw. Vervollkommnung des Systems zur Bevölkerungswarnung sollte je nach Lage und Erfordernissen die Möglichkeit eines Auskunftstelefons berücksichtigt werden. Durch frühzeitige Einrichtung und Bekanntgabe der Rufnummer(n) eines solchen Auskunftstelefons (auch als Hotline bezeichnet)  kann die Bevölkerung individuell Informationen abrufen. Ein solches Auskunftstelefon dient der Beantwortung von Fragen z.B. aus der Bevölkerung rund um ein Schaden- und Gefahrenereignis und insbesondere der Fragen, wie sich die Bevölkerung verhalten muss.

Oftmals resultiert der Bedarf eines solchen Auskunftstelefons schon daraus, dass die Menschen in der betroffenen Region Signale und Texte zur Warnung nicht oder nur teilweise verstanden haben und hierdurch ausgelöst die Anrufe bei der Verwaltung (die dann z.B. über die zentrale Rufnummer der Behörde eingehen) deutlich zunehmen und diese Leitungen dann schnell überlastet sind.

Eine weitere Veranlassung für ein solches Auskunftstelefon kann auch sein, dass seitens der Verwaltung/Behörde gezielt gesteuert werden muss, dass Informationen der Behörde einheitlich und mit gleichen Aussagen und Schwerpunkten herausgegeben werden sollen oder die mögliche Vielzahl von Anfragen nicht bis direkt in die Ämter der Verwaltung gelangen sollen, um deren Arbeits- und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. auch die Anfragen wohl möglich nicht in die falschen Bereiche der Verwaltung vermittelt werden sollen.
Natürlich geht mit der Einrichtung eines solchen Auskunftstelefons und der Rufnummernbekanntgabe unabweisbar einher, dass eine dortige personelle Besetzung und sachliche Ausstattung für die Anrufannahme sichergestellt sein muss, die erforderlichen Informationen, maßgeblichen Warntexte und einheitlichen Verhaltensanweisungen und -regeln für die An- und Nachfragen der Bevölkerung dort vorliegen und die Betriebszeiten mit der personellen Besetzung des Auskunftstelefons geregelt sind.

Ein solches Auskunftstelefon kann mit einem eingerichteten Bürgertelefon durchaus kombiniert und von der zuständigen Verwaltung gemeinsam betrieben werden.

Schlussbetrachtung  Insbesondere wenn über die bekannten Notrufnummern (hier: 110 und 112) eine Information oder Antworten auf Fragen zur Situation nicht oder nicht ausreichend zu erhalten ist, wendet sich die Bevölkerung bekanntermaßen an die Stellen, von denen sie auch in sonstigen „normalen alltäglichen“ Fällen Hilfe erwartet. Auch im Falle eines (Groß-)Schadensereignisses werden sich die Bürger – abgesehen von zeitkritischen Hilfeersuchen und Notrufen – mit ihren Anliegen zunächst und auch im weiteren Verlauf an die örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen mit ihren Fragen und Ersuchen wenden. „Dies ist ein bekanntes und in vielen Schadens- und Gefahrenlagen bestätigtes Phänomen“.

Gerade wenn die Bevölkerung sich selbst direkt betroffen fühlt oder ihrer Meinung bzw. ihrem Empfinden nach nicht zeitgerecht informiert wird, kontaktiert sie über die bekannten Wege Polizei- und Feuerwachen, Standorte und Wachen der beteiligten/mitwirkenden Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen sowie Telefonzentralen und Bürgerbüros der Städte und Gemeinden usw..

Die frühzeitige und gezielte Erarbeitung eines den örtlichen und räumlichen Anforderungen entsprechenden Warn- und Informationssystems muss daher im Vordergrund der Informationspolitik aller zuständigen Stellen stehen.

Die Betreiber dieser verantwortlichen Stellen müssen gewährleisten, dass der rechtzeitigen Warnung und dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung im ausreichenden Umfang entsprochen wird. Diesbezüglich sollte eben nicht auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft gewartet werden, sondern die heute bereits verfügbaren und machbaren Lösungen beplant, ausgebaut und eingesetzt werden.

Egal welches Medium zur Warnung, Entwarnung, Information und Verbreitung von Verhaltensregeln für die Bevölkerung geplant, vorab für den möglichen Einsatz installiert und beplant, für den Einsatz kombiniert und im erforderlichen Fall in Betrieb genommen wird – Ziele müssen sein, die Bevölkerung abgestimmt mit allen Beteiligten, mit einheitlichen Aussagen, schnell und zielgerichtet und im erforderlichen Umfang unmissverständlich zu erreichen.

Martin Thiedeke ist Stellvertretender Leiter des Amts für Feuerschutz und Rettungswesen im Kreis Düren und Sachgebietsleiter des Schulungs- und Feuertechnischen Zentrums. Weitere Informationen und die Gesamtausarbeitung erhalten Sie beim Verfasser per E-Mail unter martin.thiedeke@freenet.de.

SecEx Profilbild
Dieser Beitrag stammt von freien Mitarbeiter:innen des Security Explorer.
Scroll to top