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Konfliktfähigkeit – die wichtigste Charaktereigenschaft im privaten Personenschutz

Konfliktfähigkeit – die wichtigste Charaktereigenschaft im privaten Personenschutz

Konfliktfähigkeit – die wichtigste Charaktereigenschaft im privaten Personenschutz

Ausgangssituation. Durch gesetzliche Auflagen und Bestimmungen der Länder wird im behördlichen Personenschutz bei der Konzeption und Durchführung von Personenschutzeinsätzen lediglich der Schutz für die zu schützende Person betrachtet. Im privaten Personenschutz ist die Einbeziehung des Umfeldes der zu schützenden Person, insbesondere der Familie, bei der Durchführung von Personenschutzeinsätzen ebenfalls zu berücksichtigen. Dies bedingt auch ein deutlich erhöhtes Potential von Konfliktfeldern, die neben dem zu gewährleistenden Schutz zu bewältigen sind. Bei den zu erstellenden Sicherheitsanalysen für die Familienmitglieder, auf deren Grundlage die erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen konzipiert werden, ist die Familie der zu schützenden Person aus zweierlei Gesichtspunkten zu betrachten:

  1. Als spezielles Umfeld der zu schützenden Person
    Ziel sämtlicher tatvorbereitender Maßnahmen der Gegenseite ist es, alle relevanten Informationen über das Tatziel (die zu schützende Person) abzuschöpfen, um so den Ort, die Zeit und die konkrete Durchführung der Tat effektiv planen zu können. Bei einer passiven Ausspähung ist es sehr schwierig diese Informationen zu beschaffen, so dass versucht werden muss, wichtige Fakten über „Quellen“ aus dem Umfeld zu erlangen. Die Familie der zu schützenden Person gilt hierbei als Quelle erster Wahl! Diese Punkte müssen in der Analyse betrachtet werden, um dem durch die entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken.
  2. Als potenzielles Angriffsziel der Gegenseite
    Zudem ist die Familie der zu schützenden Person eine weitere Angriffsfläche für die Gegenseite, deren Ziel es sein kann, durch die Entführung von Mitgliedern der Familie der zu schützenden Person die Durchsetzung von Forderungen zu erpressen.

Dies hat zur Folge, dass sich der Personenschützer im privaten Personenschutz neben seiner fachlichen Qualifikation auch den Konfliktfeldern im Umfeld der Schutzperson, speziell der Familie zu stellen hat. Sicher ist, dass bei einwandfreier fachlicher Durchführung des Personenschutzeinsatzes, der falsche Umgang mit der Familie der zu schützenden Person konsequenterweise ein sofortiges Ende der Maßnahme nach sich zieht.

Auftragsbeginn
Die im Folgenden benannten Konfliktfelder sind zu Beginn des Auftrages nur latent vorhanden, sie sind jedoch für den Personenschützer schon jetzt zu betrachten. Entscheidend für die offensive Konfliktvermeidung ist auch die Grundlage des Schutzauftrags.

Bei Aufträgen, denen eine sogenannte Positionsgefährdung zu Grunde liegt (Vorstandsvorsitzender), ist davon auszugehen, dass sowohl die zu schützende Person als auch deren Familie bereits mit Personenschutzmaßnahmen in Kontakt getreten sind, so dass ein offensiver Umgang mit dem Thema Personenschutz möglich ist. Potenzielle Konfliktfelder können und müssen zeitnah und offen angesprochen werden.

Bei Personenschutzaufträgen, die aufgrund einer konkreten Gefährdung beginnen, ist die offensive Ansprache vorerst nicht möglich und auch nicht zielführend. Vorherrschendes Ziel während des durchzuführenden Sicherheitsgespräches muss es sein, der gesamten Familie die (oft lähmende) Angst zu nehmen und sämtliche sicherheitsrelevanten Maßnahmen anzusprechen und zu etablieren. Dabei ist die entsprechende Sensibilisierung der zu schützenden Person und der Familie sicherzustellen. Schon hier kann es zu ersten Konflikten durch die verschiedenen Verhaltensweisen der zu schützenden Person kommen. Es kann sein, dass die zu schützende Person den Schutz für sich ablehnt, jedoch den Schutz der Familie gewährleistet haben möchte.

Möglich ist auch, dass die Schutzperson den Schutz für sich und die Familie umgesetzt haben möchte, jedoch ohne dass die Durchführung der Maßnahmen von der Familie bemerkt werden. Beides stellt für den Personenschützer eine nicht unerhebliche Herausforderung dar.

Erfahrungsgemäß ist es nur schwer möglich, die zu schützende Person am Anfang der Maßnahme von diesen Strategien abzubringen, so dass der Personenschützer gezwungen ist, diese Vorgaben umzusetzen, ohne den Schutzauftrag erheblich zu gefährden. Ziel muss es dennoch sein, die erkannten Defizite zeitnah und konkret anzusprechen, wobei der Personenschützer im Rahmen der Auftragsdurchführung erkennen muss, wann hierfür die beste Zeit und Gelegenheit gegeben sind. Bei einer von vornherein ablehnenden Haltung der Schutzperson bietet sich nur selten eine zweite Chance, die erkannten Defizite im Sinne des Personenschützers abzustellen.

Konfliktfelder
Den eigentlichen Konfliktfeldern, die im Zusammenhang mit dem Schutz einer Familie stehen, wird sich der Personenschützer in der Regel erst nach einem nicht exakt zu benennenden Zeitraum nach Auftragsbeginn zu stellen haben. Bedingt wird dies durch die auftragsbedingte größer werdende Nähe zu der Schutzperson und deren Familie. Es ist auftragsbedingt nicht möglich diese Nähe zu vermeiden, wichtig ist es jedoch, den Abstand nicht zu klein werden zu lassen, weil sonst eine professionelle Auftragsdurchführung unmöglich wird. Bei sämtlichen Konflikten, die sich innerhalb der Familie abspielen, muss sich der Personenschützer auch entgegen seiner „privaten“ Meinung absolut neutral verhalten. Das ergreifen einer Partei ist wenig zielführend, weil sich die Familie am Ende einig ist und ihn als „Ventil“ der Konfliktaustragung nutzen wird (Blut ist dicker als Wasser).

Schutzperson
Neben den oben genannten Konflikten ist speziell beim Schutz eines männlichen Familienoberhauptes zu beachten, dass zu Beginn der Maßnahme der Eindruck entstehen kann, dass der Mann seine vermeintliche archetypische Aufgabe (Schutz seiner Familie) an einen anderen abgibt. Dies allein birgt zahlreiche Konfliktfelder. Im Verlauf der Maßnahme wird es darüber hinaus dazu kommen, dass der Personenschützer Informationen, welche die Familie betreffen, vor der Schutzperson erhält und welche die Schutzperson unter Umständen nicht kennt. Auch dies kann sehr schnell dazu führen, dass die Schutzperson das Gefühl bekommt, nicht mehr „Mann / Herr im Haus“ zu sein.

Vermieden bzw. minimiert werden können diese Konfliktfelder nur durch den gebotenen professionellen Abstand zu der zu schützenden Familie. Das Verhalten des Personenschützers darf nie die Autorität und die Hierarchie innerhalb der Familie in Frage stellen! Der Personenschützer ist gezwungen, sein Verhalten gegenüber der Familie ständig zu hinterfragen. Es darf nie der Eindruck entstehen, dass er sich selbst zu wichtig nimmt oder gar Entscheidungen für die Schutzperson trifft.

Partner der Schutzperson
Der Personenschützer weiß über den Tagesablauf der Schutzperson in der Regel mehr als der Partner der Schutzperson. Das macht ihn bei Auseinandersetzungen innerhalb der Partnerschaft automatisch zum „Mitwisser / Mittäter“. Es besteht die Gefahr, zwischen die Fronten zu geraten, wobei der Personenschützer als „notwendiges Übel“ sehr schnell zum Sündenbock wird und somit aus Situationen, die er nicht zu verantworten hat als „Verlierer“ hervorgeht.

Hier gilt es, im Vorfeld mit der Schutzperson zu klären, wer welche Informationen an den Partner weiterleitet. Das Ergebnis der Klärung muss gegenüber dem Partner kommuniziert werden.

Ändert, negiert oder hebt der Partner Anweisungen der Schutzperson auf, muss dieses sofort und klar angesprochen werden, ohne eine persönliche Wertigkeit der unterschiedlichen Anweisungen abzugeben. Beharrt der Partner auf seinen Anweisungen, ist die Schutzperson umgehend zu informieren, mit dem Hinweis bei der Problemklärung Rücksicht auf die Schutzmaßnahme zu nehmen und das Vertrauensverhältnis zwischen Partner und Personenschützer nicht maßgeblich zu stören. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Auftragsumsetzung gewährleistet werden.

Die Begleitung des Partners der Schutzperson im Rahmen der Schutzmaßnahmen bedingen ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Partner und Personenschützer. Der Personenschützer muss hierbei neutrale Äußerungen und Verhaltensweisen im alltäglichen Umgang bewahren. Situationen bzw. Gesprächen, die einen persönlich-intimen Charakter abzeichnen, muss höflich, aber mit Distanz entgegengetreten werden, um dieses Vertrauensverhältnis nicht zu groß oder gar privat werden zu lassen (Anastasia-Effekt).

Erfahrungsgemäß hat die ablehnende Haltung des Partners gegenüber dem Personenschützer ein Austausch des Personenschützers oder gar ein baldiges Auftragsende zur Folge.

Kinder / Heranwachsende
Speziell das Verhalten gegenüber den Kindern der Schutzperson bedarf eines gewissen Fingerspitzengefühls. Ein Einschüchtern oder gar Verschrecken der Kinder durch den Versuch, das vorhandene Gefahrenpotential bewusst zu machen bedeutet in der Regel das Auftragsende!

Die plötzliche Präsenz des Personenschützers sollte vorerst durch andere Tätigkeiten gerechtfertigt werden (Fahrer, Sekretär o. ä.). In Abhängigkeit der Auffassungsgabe der Kinder sollten zeitnahe Gespräche geführt werden. Diese Sensibilisierungsgespräche müssen die Eltern führen, wobei der Personenschützer seine Unterstützung anbieten sollte.

Anzustreben ist, dass vor der ersten alleinigen Begleitung der Kinder durch den Personenschützer eine Art Verhaltenskodex mit den Eltern gefunden wird. Zu klärende Punkte sind unter anderem:

  • Wie ist das Kind zu behandeln?
  • Was soll das Kind selbst tun?
  • Wobei kann man dem Kind helfen?
  • Was sollte man unterlassen?
  • Wie weit soll der Personenschützer in Sachen Erziehung eingreifen?
  • Welches Handeln wird von den Eltern unterstützt und welches nicht?
  • Wie weit soll das Kind lernen auf eigenen Beinen zu stehen?
  • Wie weit darf das Kind Absprachen direkt mit dem Personenschützer treffen?
  • Welche Werte sollen dem Kind vermittelt werden?
  • Wie weit soll das Kind über den Auftrag des Personenschützer aufgeklärt werden?

Darüber hinaus ist zu klären, wer der Ansprechpartner bei eventuellem Fehlverhalten der Kinder ist. Wenn möglich, sollte der Personenschützer fixe Termine mit dem benannten Ansprechpartner finden, um offene Punkte zu klären bzw. um den o. g. Kodex anzupassen. Positiver Nebeneffekt kann sein, dass der Personenschützer über diese regelmäßig stattfindenden Gespräche sicherheitsrelevante Themen platzieren kann, deren Ansprache sonst nur schwer möglich ist.

Speziell die Reaktion auf ein Fehlverhalten der Kinder ist problematisch. Die Weitergabe an die Eltern bedeutet ein Vertrauensbruch in den Augen der Kinder, die Nichtweitergabe der Information bedeutet im Falle des „Aufliegens“ einen Vertrauensbruch zur Schutzperson / zum Partner.

Grundsätzlich sollte ein Fehlverhalten den Eltern benannt werden. Allerdings gilt es die Eltern zu sensibilisieren, da die Folge von erzieherischen Maßnahmen auf der Grundlage einer Information des Personenschützers ein Zurückziehen der Kinder verursacht, welches die Durchführung der Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Anzustreben ist die Schaffung eines gewissen Freiraums für die Weitergabe von Fehlverhalten. Dabei sind die Grenzen mit den Eltern klar zu definieren.

Bei Heranwachsenden ist ungeachtet der oben genannten Punkte ein sehr sprunghaftes und nicht immer nachzuvollziehendes Verhalten gegenüber dem Personenschützer möglich, wobei die Bandbreite von absoluter Ablehnung bis zu (sehr) vertrautem Umgang reicht.

Im Unterschied zur Schutzperson und dem Partner ist das Verhalten der Kinder stark von ihrem Alter abhängig. Der Personenschützer muss sein Verhalten also „altersgerecht“ anpassen.

Säuglingsalter 0-2 Jahre

  • kaum Probleme, da noch keine Kommunikation mit dem Personenschützer stattfindet

Kleinkind bzw. Vorschulalter 2-5 Jahre

  • Die Rolle des Personenschützers muss klar definiert und für das Kind plausibel sein.
  • Je größer der Abstand, desto einfacher ist es später.
  • Zu große Vertrautheit ist problematisch (Duzen, in den Arm nehmen etc.) und wird zu Eifersucht bei anderen Familienmitgliedern führen.
  • Das Verhalten dem Kind gegenüber darf nicht davon abhängen, wer sonst noch dabei ist (führt zu Skepsis beim Kind).
  • Das Wertesystem der Eltern sollte dem Kind gegenüber nicht in Frage gestellt werden. Die Eltern definieren das Wertesystem, auch wenn es im Gegensatz zu dem des Personenschützers steht.
  • Von Anfang an Grenzen setzen (höflicher und respektvoller Umgang – wichtig – Absprache mit den Eltern).

Grundschulkind 6-12 Jahre

  • Das Kind hat mehr externe soziale Kontakte und wird deshalb die Rolle des Personenschützers neu bewerten. Das kann zu Ablehnung (ist peinlich) oder zu Prahlerei (guckt mal, was ich habe) führen.
  • Das Kind wird unter Umständen die Frage stellen, warum jemand aufpassen muss. Hier gilt es im Vorfeld eine Argumentation zu entwickeln. Eine mangelhafte Begründung führt zu Skepsis und Ablehnung – im schlimmsten Fall wird das Urvertrauen gestört, weil das Kind das Gefühl bekommt, dass es durch eine imaginäre Gefahr bedroht wird.
  • In dieser Altersstufe wird das Kind intensiv versuchen, die Parteien gegeneinander auszuspielen, um die Grenzen auszutesten.

Jugendlicher 13-18 Jahre

  • Der Personenschützer muss eine, für den Jugendlichen verlässliche Vertrauensbasis schaffen, ansonsten wird der Jugendliche versuchen, sich den Maßnahmen zu entziehen.
  • Mit den Eltern müssen vorher „Worst-case-Situationen“ (im erzieherischen Sinn) definiert werden, um eine Handlungssicherheit im Eintrittsfall zu gewährleisten.
  • Männliche Jugendliche stellen das Bild ihres Vaters gerade in der Pubertät gerne in Frage. Der Personenschützer muss darauf achten, dass er nicht in diese Rolle gedrängt wird.
  • Bei weiblichen Jugendlichen ist erhöhte Distanz zu wahren. Gerade in der hormonellen Entwicklungsphase überinterpretieren Mädchen zuweilen Gesten oder Blicke.

Häufig kommt es vor, dass die Kinder der zu schützenden Familie durch Kindermädchen betreut werden. Auch das kann Konflikte für den Personenschützer auslösen. Eifersucht gegenüber den Kindern, aber auch gegenüber den Eltern führen dazu, dass gegen den Personenschützer gearbeitet wird. Darüber hinaus muss der Personenschützer auch hier auf seinen professionellen Umgang mit dem eingesetzten Personal achten. Speziell von einem allzu vertrautem Umgang zu den oft noch jungen Kindermädchen (häufig Au-pair-Mädchen) ist abzuraten.

Personenschützer
Der Personenschützer hat sich mit jedem einzelnem der genannten Konfliktfelder auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass auch er sich persönlichen Konflikten ausgesetzt sieht. Die Grenzen zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem privatem Umgang mit der zu schützenden Familie sind sehr eng, und die Gefahr einer Grenzüberschreitung ist unverhältnismäßig hoch. Das kann zu einer persönlichen Isolation führen. Der professionelle Umgang mit seinem Beruf gebietet absolute Diskretion den Auftrag betreffend, so dass er im Falle eines „Einzelkämpfer-Daseins“ gezwungen ist, Konflikte mit sich auszumachen. Ist er im Auftrag eines Sicherheitsunternehmens tätig, braucht er den Mut, die ihn belastenden Konflikte anzusprechen. Häufig ist festzustellen, dass dieser Schritt wegen einer vermeintlichen Zugabe von persönlichen Defiziten nicht bzw. zu spät gegangen wird.

Ist er selbst Familienvater und / oder Partner, muss er sich dem Problem stellen, dass er durch die zu erwartende hohe zeitliche Belastung und die auftragsbedingte Nähe zu der Familie, mehr alltägliche Dinge der zu schützenden Familie kennt, als den Alltag seiner eigenen Familie.

Neben den benannten weichen Faktoren, müssen auch die harten Faktoren berücksichtigt werden. Die Ausrüstung des Personenschützers muss für die Betreuung von Kindern angepasst werden. Speziell bei der Erste-Hilfe-Ausrüstung ist die Größe und die Anzahl von Verbandsmaterial, Schienen und Beatmungsutensilien entsprechend anzupassen. Das Mitführen von Getränken und Snacks ist zu empfehlen. Der Einsatz von altersgerechten Kindersitzen ist ein MUSS!

Zusätzlich ist die Ausbildung des Personenschützers um kindergerechte Punkte zu erweitern. So unterscheidet sich beispielsweise die medizinische Erstversorgung für Kinder deutlich von der für Erwachsene.

Fazit
Personenschützer, die ihre Dienste anbieten, verfügen heute über die erforderliche erlernte Grundausbildung (Fahren, Schießen, Taktik, waffenloser Kampf). Allerdings wird der Personenschützer beim Schutz von Familien vor nicht erlernbare Herausforderungen gestellt. Entgegenwirken kann er den o. g. Szenarien nur durch den gebotenen professionellen Abstand zu der zu schützenden Familie. Es gilt der Grundsatz: „So nah wie nötig, so weit wie möglich!“. Führt der Personenschützer den Auftrag als Angestellter eines Sicherheitsunternehmens durch, ist es Aufgabe des Kommandoführers bzw. der Einsatzleitung, diese Konfliktfelder anzusprechen und bei der Auftragsdurchführung ständig zu hinterfragen, um präventiv eingreifen zu können. Für den Fall, dass der Personenschützer als „Einzelkämpfer“ auftritt obliegt es ihm selbst, die genannten Konfliktfelder zu beleuchten und daraufhin sich selbst und seine Tätigkeit zu hinterfragen. Hilfreich ist hierbei das Hinzuziehen von Personen seines Vertrauens (Kollegen, Netzwerke etc.).

Für Sicherheitsunternehmen, die ihre Dienstleistung im Personenschutz anbieten, ist es erforderlich, dass die benannten Konfliktfelder sowohl bei der Personalauswahl, als auch bei der Ausbildung des Personals berücksichtigt werden. Eventuell sind Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren und Ausbildungsschwerpunkte entsprechend anzupassen.

Personenschutzaufträge in der privaten Sicherheit enden selten wegen fachlicher Verfehlungen, sondern vielmehr wegen eines Fehlverhaltens in einem der o. g. Konfliktfelder.

Quellenangaben
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Über den Autor

René Erber ist Geschäftsführer consulting plus GmbH und Redakteur des Security Explorers. René Erber diente von 1993 bis 2000 als Zeitsoldat bei der Militärpolizei der Bundeswehr, im Schwerpunkt- einsatz als Personenschützer. ⇒ mehr erfahren

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